Wachsfackeln erlaubt

3 Antworten

Im Rahmen von Gefahrenabwehr kann die Polizei natürlich den Betrieb untersagen, aber gegen ein Gesetz oder Verordnung verstößt du nicht.

Ich denke, da sollte es keine Beschränkungen geben, solange die Überraschung nicht an einem Platz stattfinder, wo offenes Feuer verboten ist.

Wir haben zwecks diverser Feierlichkeiten oder besonderer Anlässe des öfteren Fackeln in der Öffentlichkeit benutzt ( auch in größerer Anzahl...) , eine besondere Erlaubnis haben wir dafür nie benötigt.

Das kann aber kommunal durchaus anders geregelt sein.....