Vorschriften der Außenbeleuchtung

3 Antworten

müssen muß man nicht , der Mieter hat das Haus ja so mit normalen Schaltern gemietet . Oder ist der Umbau der Beleuchtung schon im Mietvertrag festgelegt worden ? Schon aus Gründen der Bequemlichkeit würde ich aber Bewegungsmelder montieren, hatte vorher auch keine ,ist jetzt besser mit. Die Lampenstärke sollte min. so gewählt sein , das der Weg vom Haus bis zum Übbergang öffentlicher Bereich genügend ausgeleuchtet ist. Es muß aber nicht der gesamte Vorgarten in einem Lichtermeer geflutet sein. Für das ausleuchten des öffenlichen Bereiches bist Du nicht zuständig.

Mfg.

naja wenn man die normalen lampen, bzw. deren schalter im dunkeln schlecht oder nicht findet, dann sind sie nicht sehr zweckbehaftet. aussenbeleuchtung mit bewegungssensor ist immer zu empfehlen, denn wenn sich da jemand langlegt, dann geht es evtl. vor gericht.

Nein,das mußt du nicht. Wenn dir was an dem Mieter liegt kannnst du es machen, es besteht keine Pflicht.