Vorladung wegen Widerstand?
Letztes Jahr im Dezember sind meine Freunde und ich in eine Polizeikontrolle geraten. Ich hatte an diesem Abend nur 2 Bier getrunken und war dem entsprechenden nicht betrunken. Ich bin seit September Krank geschrieben aufgrund meiner Psychischen Erkrankung.(ich weiß noch ob das für oder gegen mich spricht.)
Ich war an dem Abend total geladen und bin deshalb komplett ausgeflippt während der Kontrolle, ich bin schon 18 weshalb ich Handschellen um bekam, ich habe mich gewehrt, kam dann über Nacht in die Zelle und wurde am nächsten Morgen entlassen.
3 Tage später bekam ich die Vorladung per Post, der Termin ist am Dienstag.
Nun zu meiner Frage, weiß jemand was mich erwarten könnte? Ich bin nicht vorbestraft und es tut mir wirklich furchtbar leid, würde mich auch gerne bei den Beamten entschuldigen.
Ich weiss nicht ob meine Erkrankung da hilfreich ist, bin aktuell immer noch krank geschrieben und war es auch zum Zeitpunkt der Kontrolle.
Ich habe furchtbare Angst was mich erwarten könnte...
Ich danke schon einmal im Voraus für Antworten!
3 Antworten
Als du "ausgeflippt" bist, hattest du keine "furchtbare Angst", soviel steht fest!
Widerstand gegen Polizeibeamte kommt nicht so gut, sich dann auf "dumm" oder " Psyche" herausreden zu wollen ist noch feiger.
Na ja, vielleicht stellt man dann auch gleich fest dass du nicht geeignet bist, ein Fahrzeug zu führen, wenn du psychische Probleme hast - also MPU und Führerscheinentzug, damit du nicht auch im Strassenverkehr "austickst"
Das mit der "psychischen" Ausrede würde ich also tunlichst lassen, zahl deine Strafe (mehr als Geldstrafe wird es wohl nicht werden) und lerne draus!
Eine persönliche Entschuldigung bei den Beamten ist immer gern gesehen, was hinderte dich bis jetzt daran? - Sieht dann nicht so erst gemeint aus, wenn du jetzt erst damit kommst, aber immer noch besser als gar nicht! - Also weist du schon, was du morgen machst!
2 Tage vorher sich Gedanken zu machen, was man machen "könnte" (wie man seinen Kopf aus der schlinge zieht) ist schon heftig, da fällt einem eigentlich nichts mehr dazu ein..
Ach ja - wundere dich nicht, wenn bei der nächsten Personenkontrolle bei dir ein anderer "Massstab" angelegt wird - Die Computerabfrage wirft bei dir ab jetzt immer "Widerstand gegen Polizeibeamte" aus und das bedeutet, dass dich die Kontrollierenden mit anderen Augen ansehen und mehr auf Eigensicherung achten - Was bei einem neuerlichen dummen Verhalten in Bauchlage und stählerne 8 enden wird..
Den Grundstein dazu hast du ja gelegt, das machst du nicht mehr rückgängig!
In den Polizeiakten bleibt sowas lange zu sehen. Nur in dein Führungszeugnis wird deine Strafe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eingetragen werden.
Ist sowas bei jedes Abfrage zu sehen?
Ja, und zwar die nächsten 10 Jahre. Die Polizeiakte wird unabhängig vom BZR grführt.
Nie? - also hast du vor, bis an dein Lebensende NIE ein Fahrzeug zu führen? - Und das weist du schon heute?
Es geht auch darum, ob du einen Führerschein dann irgendwann so einfach bekommst...
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB wird mit Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe geahndet.
Das Strafmaß liegt damit höher, als die Beleidigung nach § 185 StGB, die bei Wörtern/Gesten/Schriftsätzen mit maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe, bei tätlichen Beleidigungen mit maximal 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Daher wendet man hier den § 113 StGB an, der tatsächlich wohl auch zutreffender ist, und lässt die Beleidigungs Anzeigen gemäß § 154, Absatz 1, Satz 1 StPO fallen, da diese strafrechtlich nicht weiter ins Gewicht fallen würden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__113.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__154.html
Liegt ein besonders schwerer Fall des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor, liegt die Mindeststrafe bei 6 Monaten Freiheitsstrafe und die Höchststrafe bei 5 Jahren Freiheitsentzug.
Ein besonders schwerer Fall liegt hier aber bei dir wahrscheinlich nicht vor.
Eigentlich rate ich immer ab, bei der Polizei auszusagen und dort zu erscheinen. Das ist nämlich trotz schriftlicher Vorladung keine Pflicht. Du hast keinen Nachteil, wenn du nicht zur Polizei gehst.
http://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/
In deinem Fall wäre es vielleicht dennoch ganz gut. Wenn du hin gehst ( es ist keine Pflicht ), dann nimm deinen Personalausweis und dein Attest/deine Krankschreibung mit.
Entschuldige dich bei den dir vorsitzenden Polizisten symbolisch gegenüber den Polizisten, bei denen du ausgeflippt bist. Er soll es so verstehen, dass es dir wirklich ernsthaft leid tut und du deinen Ausraster definitiv bereust.
Das das Verfahren eingestellt wird, ist bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aber eher unwahrscheinlich. Ich vermute du bekommst eine kleinere Geldstrafe in Form eines Strafbefehls.
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehlsverfahren_(Deutschland)
Warst du zum Zeitpunkt der Tat noch 17 Jahre alt, dann kann nur das mildere Jugendstrafrecht angewandt werden, was keine Geldstrafen - und somit auch keinen Strafbefehl - vorsieht.
Warst du bei der Tat 18 bis 20 Jahre alt, kann das Jugendstrafrecht ( keine Geldstrafen, kein Strafbefehl ) oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.
So oder so: du bist nicht vorbestraft. Wird Jugendstrafrecht angewandt, so bekommst du bei Reue, Entschuldigung und Geständnis sicher nicht mehr als 100 Arbeitsstunden.
Wird das Erwachsenenstrafrecht angewandt, wird es - wie bereits erwähnt - wohl eine kleinere Geldstrafe geben. Entweder ohne Verfahren in Form des Strafbefehls oder nach einer Gerichtsverhandlung durch ein Urteil.
In Haft kommst du auf keinen Fall, zumal du geständig bist. Auch wirst du keine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt bekommen.
Kann ich ein mögliches Gerichtsverfahren abwenden, indem ich Vorab einer Geldstrafe oder Spende zustimme bzw. anbiete?
Klar, möglich ist das. Du kannst der Bahnhofsmission, der Caritas, der AWO, der Diakonie oder ähnlichem spenden. Dann soll man dir die Spende aber auch mit einer entsprechenden Spendenquittung belegen.
Davon machst du eine Kopie. Das Original gibst du dann beim Polizei Termin ab oder schickst es unter Angabe der Polizei Vorgangsnummer ( steht in der Vorladung ) und deiner Adresse an die Polizei. Die muss es dann eh an die Staatsanwaltschaft weiter leiten.
Aber nur wenn du genug Geld hast. Mehr als 50 € musst du nun nicht spenden. Und wie geschrieben: nur wenn du es dir leisten kannst. Können auch nur 15 € sein.
Alternativ kannst du auch täglich 1 - 3 Stunden freiwillig in einer der genannten Einrichtungen Arbeit verrichten und das für ca. 2 Wochen. Diese Arbeitsstunden lässt du dir immer täglich und nach Ende der 2 Wochen schriftlich geben.
Die Bestätigung schickst du an die Polizei ( Vorgangsnummer nicht vergessen ). Eine Kopie davon behältst du.
Machst du eins von beiden, dann wird man noch mehr Milde zeigen. Aber ist beides freiwillig. Wie du möchtest.
Mach dich bitte nicht fertig. Sowas macht man zwar echt nicht, aber du bereust es ja aus tiefstem Herzen und scheinst auch so ziemlich lieb zu sein.
Sollte Jugendrecht angewandt werden, so kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Gerichtsverhandlung. Bei Erwachsenenrecht dürfte ein Strafbefehl wahrscheinlicher sein.
Eine Spende oder eine Geldstrafe kannst du vorschlagen, ändert aber vermutlich kaum was an der Entscheidungsfindung des StA.
ich möchte mir nicht die Zukunft verdauen.. Sozialstunden kann ich nicht ausüben, ich bin Arbeitsunfähig und das auch noch für längere Zeit.. Selbst wenn ich welche bekommen sollte, das ist doch auch relevant oder?
Ja, ist es natürlich. Du musst dem Gericht - sofern es zur Verhandlung kommen sollte - nur dein Attest vorlegen.
Du solltest der jungen Dame nicht so einen rechtlichen Müll erzählen. Nachher glaubt sie noch daran und fällt erst recht tief.
Problem ist, dass es kein rechtlicher Müll ist.
Und der Vorschlag an die Staatsanwaltschaft freiwillig Geld an gemeinnützige Vereine zu spenden und/oder freiwillig Arbeitsstunden ableisten zu wollen, wird die Entscheidungsfindung definitiv positiv beeinflussen.
Erzählt habe ich hier nichts. Es nennt sich zudem Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht. Jugendrecht oder Erwachsenenrecht kann alles mögliche sein.
Wie du selbst schreibst, warst du nicht betrunken. Psychische Erkrankung hin oder her: kein Polizsit muß sich den Dienst durch einen Widerstand erschweren lassen. Da du noch unter Welpenschutz stehst, passiert da nicht viel. Sieh aber zu, dass du die Beamten schnell und aufrichtig um Entschuldigung bittest!
was meinst du mit welpenschutz? ich lebe nicht mehr im Elternhaus
Juristisch bist du heranwachsender. Eventuell bekommst du sogar ein downgreat ins Jugendgerichtsgesetz.
Mit Welpenschutz meint er, dass du noch eine weiße Weste hast. Da du noch jung und vor allem nicht vorbestraft bist.
Hättest du in den letzten 2 Jahren schon 4 Anzeigen oder Urteile wegen Widerstand erhalten, dann würde dieser Welpenschutz entfallen.
Dann hättest du bei der Justiz quasi schon Kredit verspielt, verstehst du?
Oh, ich verstehe. Nein, Anzeigen habe ich bisher keine
Ich mache mir seit der Kontrolle Gedanken, fand aber keine hilfreichen Informationen im Internet und erinnerte mich an dieses Forum. Daher dachte ich, ich würde hier eventuell speziell zu meiner Situation hilfreiches erfahren. Ich führe kein Fahrzeug, bzw. habe keinen Führerschein, also dies bzgl. Sorge ich mich nicht. Ist sowas bei jedes Abfrage zu sehen? Auch wenn es in der Jugendstrafakte geführt ist?