Vorladung wegen Verleumdung?

3 Antworten

Hinzugehen brauchst du da erstens nicht, zweitens würde ich einen Anwalt hinzuziehen.

Die Unterlassungserklärung und der Geldbetrag (vermutlich Schadensersatz) sind die zivilrechtliche Seite (also du gegen den Geschädigten). 

Eine Vorladung der Polizei ist dem Strafrecht zuzuordnen (der Staat gegen dich), das ist unabhängig davon. Einer Vorladung der Polizei musst du keine Folge leisten, das heißt aber nicht das es dann vorbei ist. Es wird zu einer Hauptverhandlung und einem Urteil kommen, außer der Staatsanwalt stellt das ganze wegen Geringfügigkeit ein.

Yenice 
Fragesteller
 24.08.2017, 12:37

Also noch einmal Einsicht zeigen bei der Polizei. Geht ja sowieso auf meine Kappe. Oder besser mit einem Anwalt absprechen?

Zivilrecht =/= Strafrecht