Vorladung bei der Polizei wegen Urkundenfälschung
Zitat:
Vorladung
Sehr geehrter Herr xxxxx,
In der Ermittlungssache wegen Urkundenfälschung sonnstige Urkunde am 11.03.2009 in xxxxxxxxx
ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
Sie werden daher gebeten, am Donnerstag, 19.03.2009, um 15:00 Uhr
bei der oben genannten Dienstelle vorzusprechen.
Zitat Ende.
Meine Frage an euch:
- Was hat das mit den Datum 11.03.2009 an sich soll ich an diesen Datum die Straftat gemacht haben ?
- was würde mich für eine Strafe erwarten, ich bin Arbeitslos und bekommen grad mal 613,50.-€ Arbeitlosengeld ?
- Soll ich bei der Polizei eine Aussage machen, einen Anwalt kann ich mir nicht leisten ?
Vielen Dank im Voraus für eure hilfe.......
8 Antworten
vermutlich hast du an dem genannten tag etwas unterschrieben oder irgendwer hat etwas unterschrieben mit deinem namen - auf jeden fall zu polizei gehen und der vorladung folge leisten - alles andere würde die vielleicht harmlose sache erschweren.
Zu dem Datum wurde ein Verfahren eingeleitet. Eine Aussage musst du machen, brauchst dich aber nicht selbst belasten. Es gibt Beihilfen für deinen Rechtsbeistand. Nutze sie!
Stimmt, kann er machen. Die Aussage kann sich auf Name und Anschrift beschränken.
Die zentrale Frage sparen Sie aus: Haben Sie eine Urkundenfälschung begangen?
Wenn ja: Anwalt aufsuchen. Dort nicht nur den Fall vortragen sondern auch ggf. Prozesskostenhilfe beantragen. Mit dem Anwalt besprechen, ob und was man bei der Polizei aussagen sollte.
Wenn nein: Zur Polizei gehen und wahrheitsgemäß aussagen. Dann weitersehen.
Ich habe keine Strafttat begangen das war doch erst letzte woche daran müsste ich ich erinnern......
11.3.2009 ist das Datum der Straftat. http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenfälschung
Du könntest bis zu 5 Jahre Haft bekommen, ich würde mir den Anwalt nehmen
Hallo Moonrise was hat sich bei dir ergeben ? war der 19.03.2009 jetzt an dem die die straftat begangen hast ? oder an dem du angezeigt wurdest ? was ist im endeffekt passiert ?
Nein, das stimmt nicht. Eine Aussage müsste ein Zeuge (vor Gericht) machen. Das Schreiben der Polizei richtet sich aber an den Fragesteller als Beschuldigten - der kann natürlich die Aussage ganz und gar verweigern.