Vorfahrt?

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In dieser beschriebenen Situation ja. Mit Gegenverkehr ist tatsächlich der Verkehr gemeint, der ENTGEGEN kommt. Den haben Sie als Linksabbieger durchzulassen.

Aber:

Es kann sein, je nach Vorfahrtsregelung, dass man noch weiteren Fahrzeugen ggf. von rechts oder links Vorrang zu gewähren hat (Ampel, Rechts vor Links Regelung, etc.)

Broknyn 
Fragesteller
 20.02.2024, 08:29

danke du bist der erste, der es nachvollziehbar erklärt 🙏

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Broknyn 
Fragesteller
 20.02.2024, 08:30
@Broknyn

Rechts vor links, Vorfahrtschilder etc ist mir schon alles klar nur diese linksabbieger Regel hat mich durcheinandergebracht

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In § 9 STVO ist das genau geregelt. Du musst auch Fußgängern oder Radfahrern Vorang gewähren. Da Fußgänger nicht "fahren" heißt es Vorang gewehren.

Das gilt auch wenn man nach rechts abbiegt.

Einzige Ausnahme ist ein grüner Ampel Pfeil. Dann haben aber die Fußgänger eine Rote Ampel die das überqueren verbietet. Aber nicht mit dem Rechts Abbiege Pfeil bei Roter Ampel verwechseln. Da haben auch wieder die Fußgänger und Radfahrer Vorrang.

Das beim Linksabbiegen (ausser Grüner Ampel Pfeil) auch Fahrzeuge die entgegenkommen Vorfahrt haben sollte eigendlich klar sein.

Auch kann man davon ausgehen das an eine Kreuzung mit Ampel die Fußgänger eine eigene Ampel haben. Aber auch die muss man durchlassen wenn sie grün haben.

Fußgänger nicht vorher die Straße überqueren zu lassen beim Abbiegen ist einer der am häufigsten vorkommenden Anfängerfehler.

Nein. Entweder der Verkehr von rechts oder links ist durch eine Ampel geregelt, ein Vorfahrtsschild oder es gilt rechts vor links.

Jel82  20.02.2024, 08:29

Hier bezieht man sich auf die Definition "Gegenverkehr". Mit dem von Ihnen beschriebenen Verkehr hat das fürs Erste nichts zu tun, wenngleich das natürlich auch ein Faktor sein kann der sich aus der Beschreibung oben nicht ergibt.

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Hallo

Als Gegenverkehr gilt immer der Verkehr der entgegenkommt

Gruß HobbyTfz