voraussetzungen notfallsanitäter(in)?

2 Antworten

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Bei den Voraussetzungen muss man eindeutig zwischen den offiziellen, juristischen Voraussetzungen und den oftmals in der Praxis geforderten Voraussetzungen differenzieren. Die offiziellen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Notfallsanitäter, sind bundesweit einheitlich in §8 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) geregelt und umfassen einen Realschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder einen Hauptschulabschluss mit zusätzlich einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung. Zwar ist im NotSanG selber kein Mindestalter verankert worden, jedoch ergibt sich die Volljährigkeit als weitere Zugangsvoraussetzung aus den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und weiterer einschlägiger Gesetze, unter anderem aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Vereinzelt werden Ausbildungsplätze zwar auch bereits an Minderjährige vergeben, das stellt jedoch eine juristische Grauzone dar. In der Praxis häufig gefordert ist aufgrund eines bundesweit herrschenden Überangebotes an Bewerber*innen (zehn Bewerbungen pro freien Ausbildungsplatz stellen keine Ausnahme sondern den absoluten Regelfall dar), das man bereits Rettungssanitäter*in mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 (diese ist zum Fahren von Rettungswagen notwendig) und mit ein- bis zwei Jahren Berufserfahrung im Rettungsdienst ist. Ein Einstellungs- oder Sporttest, ist für die Ausbildung zum Notfallsanitäter niergendwo offiziell vorgeschrieben, findet aber dennoch teilweise statt. Wenn einer stattfindet, ist dieser aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen dazu ausschließlich intern geregelt, sodass man im Voraus auch nicht sagen kann, was dann dort gefordert sein wird. Ein zum Beispiel 5.000 Meter Lauf innerhalb einer gewissen Zeit, ist jedoch für die Arbeit im Rettungsdienst eher irrelevant, sodass es hier mehr darum geht, ob man mit 20Kg Ausstattung noch in den 3. Stock laufen kann und dann auch noch handlungsfähig ist oder darum, ob man einen Patientendummy aus dem 3. Stock heruntertragen kann.

Die Ausbildung ist eine dreijährige, duale Berufsausbildung mit einer abschließenden, staatlichen Prüfung. Es findet abwechselnd Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule für Notfallsanitäter*innen und eine praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen und in verschiedenen Fachabteilungen (hauptsächlich Anästhesie, Notfallaufnahme und Intensivstation) eines geeigneten Krankenhauses statt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Die Voraussetzungen sind bundesweit gleich:

-gesundheitliche Eignung für den Beruf an sich und die Fahrerlaubnis der Klasse C1,

-Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung,

-Volljährigkeit,

-sauberes Führungszeugnis,

Ob es einen Sporttest gibt, kann man nicht pauschal beantworten, da die Vielfalt der Ausbildungträger extrem groß ist. Manche fordern einen Sporttest, manche nicht.

Die Ausbildung gestaltet sich dual, also in Schule und Betrieb.

Die Schule ist hier keine klassische Berufsschule, sondern eine spezielle Rettungsdienstschule, in deren Unterricht alle Basics vermittelt werden und praktische Übungen stattfinden. Zudem finden Ausbildungsabschnitte in Krankenhäusern und der Rettungswache statt.

Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz steigerst du übrigens ERHEBLICH, wenn du vorher bereits über die Ausbildung zur Rettungssanitäterin verfügst und ein paar Jahre im Einsatzdienst geleistet hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Paulajfuf 
Fragesteller
 27.07.2023, 22:58

Vielen Dank! :)

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