Vor welches Gericht, wenn Parteien weit entfernt voneinander wohnen?

4 Antworten

Im Regelfall ist das Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes (Wohnsitz) des Beklagten zuständig. Davon gibt es aber auch sehr viele Ausnahmen.

Unternehmen haben in ihren AGB stehen "Gerichtsstand ist . . ."

In Kindschaftsangelegenheiten trifft man sich bei dem Gericht, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. 

Der Kläger reicht die Klage bei seinem Gericht ein, ausser in abgeschlossenen Verträgen ist etwas anderes beschlossen.

Ich denke der Ort wo der Kläger wohnt.