Ich bin von Zuhause rausgeworfen worden. Was kann ich tun?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst einmal braucht dein Vater einen verdammt guten Grund, um dich aus der gemeinsamen Wohnung auszusperren. Da du dort gemeldet bist könntest du problemlos einen Schlüsseldienst mit einer Notöffnung beauftragen - sinnvollerweise, wenn niemand zu Hause ist. Oder dir mit Hilfe der Polizei Zutritt verschaffen - am besten wenn jemand zu Hause ist. Wenn dein Vater mehr als 1000 Euro netto verdient, kannst du Sozialleistungen vergessen - dann ist er verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen, was du notfalls einklagen musst. Ist er arbeitslos, ist die Idee mit dem Freund nicht schlecht. Du könntest bei ihm als Untermieter einziehen und Arbeitslosengeld beantragen. Den Antrag muss das Amt annehmen (Abgabe bestätigen lassen) und bearbeiten. Je nachdem wie der Bescheid lautet, könnten weitere Schritte nötig werden. Mit dem Freund bildest du keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft. Das bedeutet, Miete und Heizkosten werden geteilt. Es erfolgt keine gegenseitige Anrechnung des Einkommens.

Da muss doch gewaltig was vorgefallen sein, dass dein Vater das Schloss der Haustür ausgetauscht hat.

Wenn du zu deinem Freund ziehst, solltest du davon ausgehen, dass das rauskommt und er dann im Zweifel ein Strafverfahren an der Backe haben wird.

Das Einfachste ist, du beantragst selbst Alg2. Der Rauswurf durch den Vater begründet einen Härtefall, aus dem heraus das Jobcenter einem Umzug zustimmen muss, egal ob du unter 25 bist oder nicht, denn ab 18 brauchen deine Eltern dich nicht mehr bei sich wohnen zu lassen.

Ob deine Eltern überhaupt unterhaltspflichtig sind, lässt sich nicht sagen; sie wären es im Grundsatz nur, würdest du zur Schule gehen oder dich in einer Ausbildung befinden.

Unabhängig davon solltest du dir einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen - kostet mit Beratungsschein 10 EUR -, der dir hilft, deine Interessen - eigene Wohnung, Erstausstattung, etc. - gegenüber dem Jobcenter und ggf. gegenüber deinen Eltrern durchzusetzen.

TheMysterii1992 
Fragesteller
 03.07.2011, 13:35

aber wie soll das rauskommen ? ich lasse mir nur meine post dahin senden und bin dort zu " besuch" also sollten die das doch eig nicht merken oder ?

VirtualSelf  03.07.2011, 16:12
@TheMysterii1992

Nachbarn, Eltern, Freunde oder Bekannte die denunzieren; Außendienst, der ein, zwei Mal vorbeikommt, dazu noch das Indiz der umgeleiteten Post ... und schon ist die Kac.ke am dampfen.

Dass es genug Denunzianten gibt, wirst du merken, wenn du länger auf diesem Board hier bist.

In der Regel ist zwar ein Befragen der Nachbarn und Dritter tabu, aber wenn eine Ermittlung erstmal läuft, wird auch davor nicht halt gemacht.

Dein Weg ist unfruchtbar.

Denn: wenn Du kein eigenes Einkommen hast, wirst Du ja wohl welches benötigen, oder?

Das heisst: Du wirst selbst ALGII beantragen müssen. Und dann musst Du Deine Wohnadresse angeben. Sie schicken Dir die Post nämlich an die von Dir angegebene Adresse.

Ausserdem wirst Du Aussagen über Deine Wohnsituation machen müssen, weil die Kosten der Unterkunft Teil der ALGII-Leistungen sind.

Beim Amt wird man Dich dazu planmässig belügen. Für ein paar Zeilen hier ist Deine Situation aber zu kompliziert und es zu drängend.

Du solltest darum schleunigst eine gute Beratungsstelle vor Ort aufsuchen.

Wie erklär ich das den jetzte xD

Machen wir es einfach dein vater muss für dich sorgen bis du 25 bist heißt wen du selbst für deinen lebensunterhalt nicht aufkommen kannst muss er dir unterhalt zahlen oder dich bei ihm wohnen lassen ich würde mal ganz einfach zum arbeitsamt gehn und ein berattungs gespräch holln was du machen kannst und aufs jugendamt solltest du auch gehn aber vllt nochmal mit deinen vater versuchen zu reden.