Von Polizei erwischt wo ich angeblich über rot gefahren bin!

6 Antworten

Nun wenn man links abbiegen möchte, hat man keine 50 mehr auf dem Tacho, das würde ich nie behaupten denn dann wärst du ja auch noch zu schnell im Kreuzugsbereich gewesen.

Wenn eine Ampel auf Gelb spring und man 50 fährt dann kann man immer halten bis Rot kommt.

Das ganze hört sich schon sehr merkwürdig an.

Gerade wenn man in der Probezeit ist sollte man viel Wert auf langsames Fahren legen und lieber öfter mal bei Gelb halten anstatt noch Gas zu geben so ist das halt.

Wer bei Rot über die Ampel fährt ohne Probezeit ist für 4 Wochen den Schein los.

In der Probezeit gibt es bestimmt eine Nachschulung und eine Verlängerung noch dazu

Deine Chancen mit einem Wiederspruch durchzukommen sind äußerst gering, selbst mit "Deinen" Zeugen. Es kommt darauf an zu welcher Überzeugung das Gericht (hier ein Einzelrichter) kommt. Dieser wird der Aussage von zwei Polizeibeamten, die den Verkehr beobachtet haben und darin gechult sind, wesentlich mehr Gewicht geben als Deinen Freunden die nur im Auto sassen und wahrscheinlich gar nicht richtig mitbekommen haben was passiert ist. Wenn sie dann noch behaupten alle drei genau gesehen zu haben das gerade erst "gelb" wurde, kannst Du das Ganze gleich vergessen.

Also Zähneknirschend den Bussgelbescheid zahlen und die weiteren Folgen tragen.

Ich glaub dir nicht so ganz. Wenn man durch die Stadt fährt, links abbiegt und vor einem noch Autos sind, macht man das in der Regel nicht mit 50. Ausserdem sind die Ampeln so geschaltet, das, wenn man Gelb sieht und dann bremst, man durchaus noch zum stehen kommt.

sTicKs1993 
Fragesteller
 04.06.2012, 17:23

Ja wo es von Grün auf Gelb geschaltet hat war ich c.a nach 1-2 sec unter der ampel

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Blacki  04.06.2012, 17:50

Wird man zurückteleportiert oder wie funktioniert das?

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Einen Rotlichtverstoß kann man auch durch Beobachtung nachweisen. Daran sind zwar in der Regel hohe Anforderungen geknüpft, wenn es aber korrekt läuft ist die Aussage eines glaubwürdigen Zeugen ausreichend. Du kannst natürlich Einspruch einlegen, dann wird die Sache aber vor Gericht weiter gehen und dafür brauchst Du einen Anwalt. Und ob Du da Erfolg haben würdest ist anzuzweifeln.

Du musst jetzt mit einem Bußgeld von 200€ und 23,50€ Gebühren rechnen, dazu kommen 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Den Zeitraum für das Fahrverbot kannst Du aber innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen.

Da es sich hier um einen schwerwiegenden A-Verstoß handelt folgen auch Probezeitmaßnahmen. Du musst ein Aufbauseminar absolvieren und Deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.

genau das gleiche ist mir auch passiert, nur haben sich die herren mit einem bußgeld von 20 DM zufrieden gegeben und direkt kassiert.

Crack  04.06.2012, 17:24

Ist demnach auch schon eine Weile her...

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DahleRieger  04.06.2012, 20:33
@pillpall

In meiner Jugend gab es eine mündliche Verwarnung selbst wenn man noch ein Bier in der Hand hatte und das war es.

heute ist das alles anders.

ich würde mir schon mal den Busplan ausrucken lassen

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