Von der Polizei angehalten und eine mündliche Verwarnung bekommen allerdings wurden die Personalien festgehalten und NUN?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mündliche Verwarnung meint, dass er Sprache als Vehikel nutzt um euch auf euer Fehlverhalten hinzuweisen.

Es wird allenfalls in einem Polizeibericht festgehalten, weiter nichts. Du musst dich also eigentlich keine weiteren Gedanken machen. Fahrprüfung ist davon nicht beeinflusst.

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html


Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde


(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben.

Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

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das heißt die Sache ist mit der mündlichen Verwarnung erledigt



Nein da wird nichts mehr kommen. Die Personalien haben nur dazu gedient um die Identität festzustellen.

Da passiert nichts weiter, du bist verwarnt worden und damit ist die Sache abgeschlossen.

Keine Angst, das war´s, da kommt nichts mehr!