Von der Industrie in die Justiz oder zum Zoll?
ich bin aktuelle in einer Ausbildung zum Industriekaufmann bis planmäßig Ende Februar 2021. Leider muss ich mich jeden Tag in die Arbeit quälen, was sich seit einiger Zeit sehr sehr negativ auf mein Wohlbefinden auswirkt und meine Lebensqualität.
Die Praxisabteilungen interessieren sich nicht für die Azubis, in den Abteilungen wird nichts vermittelt und man sitzt teilweise wochenlang nur die Zeit ab. Wenn es um auswärtige Einsätze geht und die Kostenübernahme kommt es immer zu Streitereien.
Die Übernahmechancen nach der Ausbildung schlecht, ich sehe keine persönliche Perspektive bei dem Unternehmen.
Fast gleichzeitig bei Beginn der Ausbildung habe ich gemerkt, dass es mich in die Justiz zieht. Ich würde gerne Rechtspfleger werden oder in den Zollinnendienst gehen, alternativ käme noch ein Jurastudium in Frage.
Ich könnte mich nun für offene Stellen für den Beginn im August 2020 bewerben. Da würde die Ausbildung nur noch ein halbes Jahr gehen. Jedoch weiß ich dass ich nach Ausbildungsende sowieso das UN verlassen werde und Richtung zu Zoll oder Rechtspfleger gehen werde, so könnte ich die Ausbildung ein Jahr ehr beginnen.
Wie wahrscheinlich ist es da genommen zu werden, wenn man man vernünftig begründet, wieso man die Ausbildung abbricht?
3 Antworten
Offen zugeben dass man sich in der Auswahl des Ausbildungsberufes geirrt hat.
Macht es taktisch Sinn die Ausbildung ehr aufzuhören um mit dem was man danach Macht ehr fertig zu sein, also der Ausbildung? Oder Macht sich eine abgebrochene Ausbildung grundsätzlich immer schlecht?
Im Gegensatz zu anderen Ländern hat in Deutschland eine abgeschlossene Ausbildung immer noch - unbesehen von den Lerninhalten - einen Eigenwert.
Dies schlägt sich z. B. nieder bei der Berechnung der späteren Rente, bei der Anrechnung als Praktikum in einem Studiengang, bei der Besoldungsstufe in einem Beamtenverhaeltnis.
Deshalb wuerde ich an Deiner Stelle, die Ausbildung nicht vorzeitig beenden, sondern zu Ende führen.
Eine Anrechnung auf die Besoldungsstufe erfolgt für alle berufliche Tätigkeiten, die zuvor im Bereich des oeffentlichen Dienstes erbracht wurden. Inwiefern eine Ausbildung auf eine andere aufbauen kann, hängt nicht immer von den vergleichbaren Ausbildungsunhalten ab. So wird zur Ausbildung im Justizvollzugsdienst nur zugelassen, wer eine abgeschlossene Ausbildung - gleich welcher Art - nachweisen kann.
Letztendlich kann man auch ohne höherwertige Ausbildung als Beamter Karriere machen. .Hier bietet sich die ausbildungsunabhaengige Sprungbefoerderung, an, die auf besondere Veranlassung eines Ministers per Ministererlass erfolgen kann, weil der Betreffende in seinem bisherigen Arbeitsbereich Besonderes geleistet hat und es für sinnvoll erachtet wird, dass der Betreffende fortan diese Leistungen in einer höheren Besoldungsstufe erbringen soll.
Derartige Befoerdungen sind für Mitglieder von politischen Parteien vorgesehen und finden regelmäßig nach einem Regierungswechsel statt.
ich war doch davor nicht im öffentlichen dienst???
Er ist nicht im öffentlichen Dienst. Die Zeit als Azubi wird auch im öffentlichen Dienst nicht auf die Erfahrungszeit angerechnet. Die Ausbildung bringt ihm keinen formalen Mehrwert und wie du nun von einem Azubi zu einem Ministererlass kommst, ist mir schleierhaft. Zudem will er in die Justiz (Rechtspfleger) und nicht in den Justizvollzugsdienst.
Der Azubi-Status war gestern, nun geht es um die Zeit nach der Ausbildung des Azubis. Der FS hat doch eindeutig geschrieben, dass er Auskunft über die nach Beendigung seines Status als Auszubildender im Bereich der Justiz haben möchte. Der Ministererlass bezieht sich genau auf diesen Zeitraum, in dem der FS gerne als Beamtenanwaerter im Justizdienst tätig sein möchte.
Dazu: man sollte beachten, dass eine Anrechnung der Zeit für die Festsetzung der Erfahrungsstufe im Beamtenverhältnis in der Regel nur bei Vergleichbarkeit stattfindet.
Wie wahrscheinlich ist es da genommen zu werden, wenn man man vernünftig begründet, wieso man die Ausbildung abbricht?
Das dürfte in der Regel kein Problem sein. Viele brechen ihre erste Ausbildung ab oder orientieren sich danach um. Solange du es gut begründen kannst.
In welche Richtung du dann gehst, kommt auf deine Präferenzen an.
Naja dass es auf die Besoldugsstufe nicht angerechnet Wird ist mir klar und dad mit dem Praktikum auch. Rechtspfleger ist ja sowieso dann nochmal eine Ausbildung wo man in einer anderen Richtung neu ausgebildet wird. Das ist halt verschwendete zeit die aktuelle Ausbildung, wenn man danach nichts in der Richtung Macht