Vom PEN auf die Haupterdungsschiene?
Hallo hlre verschiedene Sachen es geht um ein altes TNS System... sprich 1 und 2 Etage werden saniert aber Keller bleibt
Es geht darum darf ich bei einem tns vom PEN im HK auf die Erdungsschiene gehen oder nicht?
Gruß
Edit ich meine TNC
3 Antworten
en es geht um ein altes TNS System
Sicher, dass du TNS (S = separated= N + PE) meinst und nicht TNC (C = combined = PEN)?
Es geht darum darf ich bei einem tns vom PEN im HK auf die Erdungsschiene gehen oder nicht?
DU darfst das schonmal ganz und gar nicht. Wer solche Fragen auf gutefrage stellt, ist garantiert keine Elektrofachkraft und hat damit nicht an der elektrischen Anlage rum zu basteln.
Wenn du einen Fachbetrieb an deiner Seite hast, der das mit dir zusammen in Absprache macht und am Ende eine Abnahmeprüfung nach DIV VDE 0100-600 durchführt, mag das ja noch in Ordnung sein, dann wäre das aber wohl eher dein Ansprechpartner für solche Fragen.
Grundsätzlich darf der PEN-Leiter in einem TNC-Netz innerhalb der Anlage (mehrfach) geerdet werden, muss aber durchgängig isoliert sein.
Da die klassische Nullung jedoch nicht mehr zulässig ist, wird das für dich nicht relevant sein. Der PEN-Leiter muss aller spätestens nach dem Zähler in der Hauotverteilung aufgeteilt werden, damit innerhalb des Hauses ein TNS-Netz entsteht (Insgesamt redet man dann von einem TN-C-S-System). Sobald der Nullleiter auf Neutral- und Schutzleiter aufgeteilt wurde, dürfen diese nicht mehr zu einem PEN kombiniert werden. Der Schutzleiter darf und sollte selbstverständlich dann auch mit der Haupterdungsschiene verbunden sein.
Wie der Hausanschluss und die Anbindung einer Hauptverteilung an den HAK auszuführen ist, bestimmt! der örtliche Netzbetreiber. Zugelassene Elektrofirmen, die am HAK und Hauptverteiler VOR dem Zähler arbeiten dürfen, kennen die TAB des örtlichen Netzbetreiber und werden den Anschluss gemäß dieser ordnungsgemäß ausführen. Ob man ab HAK auf TN-S aufteilen muss, und die HPAS direkt am HAK auflegt, oder ggf TN-C bis zur HV und die HPAS ggf erst dort auflegt, ist ebenfalls in der TAB geregelt, bzw stehen ggf Ausnahmen drin, falls eines nicht umsetzbar ist. Aber das kann Dir hier keiner sagen, da wir nicht DEIN zuständiger Netzbetreiber sind und auch keine Zulassung in deinem Versorgungsgebiet haben. Also wende Dich an den Fachbetrieb, der bei Dir zuständig ist und die Netzanschlussbedingungen des örtlichen Versorgungsnetzbetreiber auch kennt.
Das ist NICHTS, was jemand im Alleingang machen darf und kann. Spätestens bei der Abnahme wird dann eine Zuschaltung verweigert und Änderungen gehen zusätzlich zu deinen Kosten. Strom gibt es keinen, bis alles in Ordnung ist. Und ggf noch einen oben drauf, da dieser Bereich verplombt ist und ein Eingriff (öffnen der Plombe, Änderungen VOR dem Zähler) als Straftat gewertet werden können!
Beim TNC-S teilt sich der PE am HAK normalerweise in PE und N auf. Dort geht der auch auf die Potentialausgleichsschiene.
Ja bei alter Anlag läuft der vom HK auf das Rohr