Vom Kauf der Brautkleider zurück treten?
Meine Frage ist folgendes. Wir waren vor einigen Monaten auf einer Messe und haben im Laufe dessen uns Brautkleider angeschaut und hatten wir zwei Brautkleider vormerken lassen. Nach reiflicher Überlegung wollten wir zurücktreten.
Daraufhin kam heute diese E-Mail.
Meine Frage ist ob das wirklich rechtens ist wenn wir schon vor Monaten zurücktreten wollten?
4 Antworten
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hatten wir zwei Brautkleider vormerken lassen.
und habt ne Anzahlung geleistet, also war ein Kaufvertrag perfekt?
eine Messe ist wie in derem Laden; es gibt KEIN Rücktrittsrecht. Laufende Verträge sind einzuhalten.
aus Kulanz lasse ich die Anzahlung verfallen
was ist das für ein Blödsinn, die Summe muss berücksichtigt werden
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Zurücktreten iss nicht, Online, Haustürgeschäft möglich.
ihr habt quasi in deren Geschäft gekauft; da seid ihr auf deren Kulanz angewiesen, die ist nicht gewährt worden.
die 300€ sind fällig
da ihr keine Unterlagen habt, fordert den Vertrag an - der steht euch zu; das hätte euch nach Unterschrift ausgehändigt werden müssen.
ohne Vertrag würd ich nix zahlen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und wenn die das ganze einfach dem Anwalt übergeben.
Ich will die 300€ zahlen kein Problem.
Aber ich hatte nach einer Ratenzahlung gefragt. Ich habe das Geld nicht auf Anhieb.
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ihr seid doch zu zweit da halbiert sich die Summe. Ratenzahlung muss leider nicht akzeptiert werden.
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sie bekommt Alg, dann frag Familie oder Freunde
wenn die mit nem Anwalt anrückt wird´s teurer
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Die Namen habe ich gelesen, das habe ich schon verstanden.
Da ist man schon verheiratet, unterschreibt ohne viel Nachdenken einen Vertrag für zwei Brautkleider und kann dann nicht mal die Stornogebühr bezahlen...
Die FS scheint öfter Verträge zu unterschreiben, ohne sie wirklich bis ins Detail zu verstehen (siehe frühere Fragen). Daran sollte man vielleicht mal arbeiten. Sonst entstehen solche Situationen wie diese auch in Zukunft immer wieder.
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Ja, die Anzahlung wurde ja vertraglich vereinbart. Da stand sicher auch, dass die bei Rücktritt fällig wird.
Bei Kauf auf einer Messe gibt es kein Rücktrittsrecht. Es ist also egal, wann Ihr zurück getreten seid.
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Ich meinte eher das Sie das dann sofort dem Anwalt übergeben wollen. Ich habe am 27.01. keine 300€. Und was die Unterlagen betrifft. Die kann ich leider nicht einsehen da ich keinen Durchschlag von dem Vertrag habe.
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Es kommt darauf an, was ihr auf der Messe unterschrieben habt.
Die würden euch wahrscheinlich nicht so einen Text schicken, wenn ihr nicht eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben hättet.
Also erst mal den Vertrag raussuchen und nachsehen.
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Die Unterlagen kann ich nicht einsehen da ich niemals eine Kopie oder den Durchschlag erhalten habe
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Kann ich mir, ehrlich gesagt, kaum vorstellen. Das wäre unseriös.
Ich würde an deiner Stelle eine Kopie anfordern. Die können dir ja so sonst was erzählen.
Und dann sieht man weiter...
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Ist aber wirklich so. Darauf reagieren die auch nicht
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Ich würde die mal wirklich freundlich anrufen und das Problem schildern. Die haben eine sehr professionelle Website, Telefonnummer findest du also.
So wie die E-Mail klingt, scheint ihr euch schon länger zu streiten...? Der Ton scheint mir schon nicht mehr sehr freundlich. Und wenn die schon mit Anwalt drohen, scheint es wirklich eine entsprechende Unterschrift von euch zu geben, so dass die Forderung begründet wäre. Man muss sich eben gut überlegen, was man da unterschreibt.
Ich würde die aber erst mal beharrlich drauf festnageln, dass du eine Kopie möchtest. Digital reicht ja. Wenn die wirklich Geld wollen, denke ich, dass sie dir zum Beweis einen Scan schicken werden.
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Ja, das ist soweit ich sehe in Ordnung! Zahlt die 300€! Die haben eine Dienstleistung erbracht, die ihr (auf der Messe) in Auftrag gegeben habt. Das wird natürlich in Rechnung gestellt.
Nein die Anzahlung hatten wir noch nicht geleistet da ich am selben Abend noch zurücktreten wollte