Autokauf Anzahlung des Restbetrag wird zurückgehalten wegen Mängel, darf man das?
Hallo, wir haben im September einen Munga von 1959 privat gekauft. Mit einer Anzahlung von 1000€ .
Der Verkäufer hat aber das Land 2 Tage später verlassen. Jetzt im Dezember kam er zurück und verlangte die 5000€ Restbetrag.
In den 3 Monaten dazwischen haben wir um TÜV zu bekommen Mängel beseitigen müssen.
Der Verkäufer sagte jetzt zu uns wie gesehen so gekauft , der Munga war im Ausgezeichneten Zustand, was nicht stimmte.
Wir wollten jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten und die 1000€ zurück verlangen. Das möchte er nicht , da er nur 2 Tage in Deutschland sich auf hält und er uns Unkosten in Rechnung stellen würde , da wir seit 3 Monaten den Munga bei uns in der Garage haben.
Da er das Land wieder verlässt kommt er eventuell im Februar für einen Tag her um das Geld zu kassieren. Er kann sich nicht länger in Deutschland aufhalten , weil er Probleme mit Justiz und Finanzamt hat.
Wie sollen wir uns nun verhalten ?
3 Antworten
Deine Frage ist leider zu allgemein. Wichtig ist zu allererst: Verkauf von privat oder von einem gewerblichen Händler?
Wenn es ein gewerblicher Händler war, können wir weiter sprechen. Dann müsste man jetzt schauen, welche Mängel es waren, was vielleicht im Kaufvertrag aufgeführt war etc.
Wenn es ein Verkauf von privat war kannst du es in 99 % der Fälle vergessen. Wenn er nicht völlig doof war, hat er einen standardisierten Kaufvertrag für Privatverkäufe gewählt, da ist Gewährleistung und Sachmängelhaftung im Normalfall ausgeschlossen und wenn du ihm nicht nachweisen kannst, dass Mängel arglistig verschwiegen wurden – was meistens mit Sicherheit nicht machbar ist – dann war's das. Wenn er das wider Erwarten nicht ausgeschlossen haben sollte im Kaufvertrag, dann gilt es wie oben zum gewerblichen Händler angeführt.
Wenn du mal die Mängel und Inhalte des Kaufvertrages und Vereinbarungen weiter ausführst hier, können wir weiter sprechen.
Dann kannst du's normalerweise meistens vergessen. ein Recht zum Rücktritt hast du sowieso nicht, er hätte ein Recht zur Nachbesserung, falls er dazu überhaupt verpflichtet ist.
Hast du mal in den Kaufvertrag geschaut, ob Gewährleistung und Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist? Dann wäre er nahezu raus. Als privater Verkäufer kann er sich rausnehmen von der Technik keine Ahnung zu haben und unwissend nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Wenn du da nicht wirklich greifbar und handfest belegen kannst, dass er von Mängeln wusste, die er euch verschwiegen hat, dann ist da kaum dran zu rütteln. Reine Vermutungen helfen dir da leider nicht weiter. wenn du da tatsächlich rechtlich gegen vorgehen wollen solltest, wird dann auch gesagt, wenn dir die Mängel als Privatkäufer vor Ort nicht auffallen, müssen sie ihm als privatem Verkäufer auch nicht auffallen. Dann wirst du vor Gericht auch gegebenenfalls gefragt werden, warum du denn den Wagen dann nicht zu einem Gebrauchtwagen Check oder vergleichbar gebracht hast.
Hatte er diese Haftung ausgeschlossen? Was steht denn schriftlich im Vertrag zum Thema Zustand oder Mängeln oder Beschreibung ?
Er kann sich nicht länger in Deutschland aufhalten , weil er Probleme mit Justiz und Finanzamt hat.
Dem geb ich natürlich kein Geld.
Soll er sich doch stellen und es einklagen!
Da würde ich gar nix geben und die Karre behalten und er kann mich lecken.
Du bist eben so der Profiteurstyp, der gern Notlagen anderer ausnutzt. 1933 hättest du tolle Geschäfte gemacht.
Och, dieser arme Gauner und Steuerhinterzieher, der mir auch noch eine mangelhafte Karre verkauft.
Den hätte ich 33 an die Gestapo verpfiffen und gelacht, wenn sie ihn abgeholt hätten!
Offensichtlich sollte das Fahrzeug ursprünglich 6000,- € kosten. 1000,- € habt Ihr angezahlt, 5000,- blieben offen. Jetzt habt Ihr Summe X investiert, um das Fahrzeug über den TÜV zu bringen und wollt für die Rückzahlung der Anzahlung vom Vertrag zurücktreten? Scheint mir ein Verlustgeschäft zu sein. Wäre es nicht klüger, sich mit dem Verkäufer zu einigen und z.B. einen Teil der Reparaturkosten (was Euch eventuell gar nicht zustünde) einzubehalten? Auch scheint mir die "Unkostengeschichte" bezüglich der Garage etwas suspekt. Er verlangt Geld dafür, dass Ihr das Fahrzeug untergestellt habt?
Die heutige Rücksprache mit dem Verkäufer hat ergeben ihm interssiert dieses Auto nicht er will sein Geld.
Und wenn er behauptet hätte es wäre ein alter Porsche und wir hätten ihm bei dem Kaufvertrag geglaubt, es hätte sich herausgestellt im Nachhinein es ist ein Munga Auto Union. Dann wäre auch seine Antwort gewesen ich will mein Geld , ist mir egal ihr habt es gekauft. Unser Oroblem, wir denken wir sind in einem Privatverkauf reingefallen
...natürlich will er sein Geld. Ihr könnt bestenfalls versuchen, ihn aufgrund der (ungeplanten) Reparaturen ein wenig herunterzuhandeln. Ansonsten gilt, was im Kaufvertrag steht. Wenn dieses Fahrzeug jetzt mit frischem TÜV und fahrbereit dasteht, habt Ihr aber auch einen entsprechenden Gegenwert. Aber ich denke, das wisst ihr auch selber....denn exakt das Fahrzeug, dessen Foto Ihr hier eingestellt habt ist für 7999.- bei Ebay zu verkaufen....
Privater Kaufvertrag