Volksbank MasterCard beantragt?
habe bei der Volksbank für 18€ im jahr eine Mastercard bestellt und habe heute den Antrag nach hause geschickt bekommen den ich unterschreiben muss und wieder einreichen soll, nur jetzt habe ich eine andere kostenlose Kreditkarte gefunden.
die Frage ist jetzt muss ich die 18€ jetzt schon bezahlen oder erst wenn ich den Antrag für die Mastercard eingereicht habe? Weil ich bei mir im online banking auch schon ein Konto mit Namen Mastercard guthaben habe.
4 Antworten
Nein. Massgebend ist der Antrag mit der Unterschrift. Den kannst du einfach in die Tonne werfen und gut ist. Erst mit dem Einreichen des Antrages wärst du verpflichtet, sofern - nach einer entsprechenden Prüfung - du überhaupt eine Kreditkarte erhalten hättest.
In diesem Sinne: Alles gut, keine Kosten.
...das wäre dann eher ungünstig (und offen gestanden auch etwas dümmlich, wenn man vergisst, wo man seine rechtsgültige Unterschrift so hinsetzt).
Ich gehe davon aus, dass du das NICHT hast, sonst hättest du nicht noch einen Antrag nach Hause bekommen, den du nun zurück schicken müsstest. Dann wäre das lediglich eine Kopie des bereits erstellen Vertrages - und so wie du schreibst, ist es das eben nicht.
Und ganz nebenbei: Sollten alle Stricke reissen, dann kündigst du die Karte sofort wieder und bezahlst 18 Euro Lehrgeld. Solltest du dir die 18 Euro hochgerechnet auf ein Jahr nicht leisten können, bekämst du sowieso bei keinem Anbieter eine Kreditkarte.
Habe aber schon ein neues Konto auf dem Online Banking für Mastercard, finde ich ein bisschen komisch
Spielt keine Rolle. Der Antrag muss unterschrieben zurück gesendet werden, sonst passiert nichts. Rechtsgrundlage in diesem Falle ist der unterschriebene Antrag. Wäre das nicht so, dann könnte bei einem Irrtum (die Bank erstellt versehentlich einen falschen Bankkontoabschnitt - und das geschieht hier und da mal) ja jeder immer zur Kasse gebeten werden.
Du kannst deine Bank auch informieren, dass du dich gegen eine Karte entschieden hast (es spielt keine Rolle, dass du einen anderen Anbieter wählst), dann wird der Eintrag auch wieder verschwinden.
Das, was Du im Onlinebanking siehst ist das "Kreditkartenschattenkonto" ... dieses spiegelt die Kartenumsätze, damit es der Bankkunde sieht, den eigentlich finden die Umsätze ja bei der Kreditkartenfirma statt.
Dieses Konto wird mit Erstellung der Karte im System angelegt, was darauf hindeutet, dass die Bank die bisherige Kommunikation als Bestellauftrag gewertet hat. Das ist nicht nur ein "formloser Antrag".
Ob das so rechtlich haltbar wäre lasse ich mal dahingestellt, aber richtig und sinnvoll wäre es, wenn Du zur Bank gehst und die Karte wieder abbestellst. Das nächste ist nämlich die Belastung der Kartengebühr.
Gruss
Wenn ein Vertrag geschlossen wurde, werden Gebühren fällig. Muss man sich vorher überlegen was man will. Und es ist ja nie das Risiko der Unternehmen wenn Du Dich nicht entscheiden kannst, oder?
...was dem Fragesteller die Frage so nicht beantwortet. Es gibt keinen Vertrag, er hat den Antrag ja gar nicht retourniert.
Zudem würde der Antrag noch nicht mal bedeuten, DASS er eine Karte bekommt. Damit wird erst geprüft, ob er überhaupt eine haben DARF. Falls ja: Dann fallen die Kosten an. Bis jetzt ist überhaupt nichts passiert.
Dass man einen solchen Antrag erhält und ausfüllt ist gang und gäbe und bis zur unterschriebenen Retournierung verpflichtungsfrei und gegenstandslos.
Widerrufe die Bestellung.
war ja sogar bei der Bank und habe mit einem Mann gesprochen, weiss nur nicht ob ich da schon was unterschrieben habe