Video mit Belästigung, vor Gericht ungültig?
unsere junge Nachbarin, 17 Jahre alt, wohnt allein in der Wohnung. Ihr stellen ein paar liebevolle Goldstücke nach.
Sie wird vor dem Haus und auch im Hausflur angemacht. Sie hat eine Videocamera in ihre Tür eingebaut um das zu belegen, weil ihr niemand glaubt. - Jetzt hat sie es auf Video - aber die Polizei sagt - das ist nicht gerichtsfest. Überhaupt, müsse sie die Anlage abbauen, weil sich ihre Nachbarn sonst beobachtet fühlen. Das sei sogar strafbar.
-
Wer kennt da die Rechtslage ?
Muss sie sich bewaffnen oder wie kann sie sich wehren ... ?
8 Antworten
Nunja - wir leben nicht in einem Überwachungsstaat. Da darfst Du Kameras nur in Deinem Privatbereich aufstellen und hast eben Sorge zu tragen, dass NIEmand Fremdes gefilmt wird. Da kennt sich die Polizei tatsächlich aus. Ich kann verstehen, dass jemand sich schützen will. Aber das sind eben die falschen Maßnahmen. Ich wette, die Polizei wird auch Tipps gegeben haben, was zu tun ist. Was haben die Beamten denn geraten, was Deine Bekannte jetzt tun soll?
Mein Rat wäre zunächst, sich ein gutes Selbstbewusstsein zuzulegen. Das wächst nicht über Nacht - schon klar. Aber wer zeigt, dass er/sie keine Angst hat, der kann sich auch leichter wehren ist wird nicht zum Opfer. Desweiteren kann sie JEDERzeit die Polizei rufen, wenn sie belästigt wird. Hat sie das getan? Warum nicht?
Und private Filmchen sind vor Gericht nie stichhaltig, weil sie gefaked werden können.
Sie könnte im Haus fragen und einen Zettel machen für Unterschriften ob alle einverstanden sind oder die ruft jedes Mal die Polizei wenn was vorkommt. Irgebann gucken die dann auch mal richtig hin und kontrollieren die Gegend mehr
...erstmal: Mir gefällt der Begriff "Goldstücke" nicht.
Und richtig: Die Kameras dürften illegal sein. Sie hat die Möglichkeit, die Personen, die sie belästigen, bei der Polizei anzuzeigen. Es würde vermutlich eine "Gefährderansprache" erfolgen und danach sollte Ruhe sein.
Muss sie sich bewaffnen oder wie kann sie sich wehren ... ?
-Selbstverteidigungskurs
-Schreckschußwaffe oder Pfefferspray (aber nicht sinnvoll)
-großer Hund
Wer lässt die eigentlich in den Treppenraum des Wohnhauses? Stört es andere Mieter nicht wenn da Fremde sind? Da ist der Eigenümer gefragt der hier eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellt.
Das ist tatsächlich verboten und darf nicht vor Gericht verwendet werden.
Sie kann sofort die Polizei rufen oder mit Zeugen zur Polizei gehen und dort Anzeige erstatten.
...Migranten darf man ja nicht sagen. Die Polizei macht nichts wenn nicht eine Straftat vorliegt. Dann ist es zu spät. Die lachen sich eins wenn die eine Ansprache von der Polizei erhalten.