Verwertungskündigung - Dauer einer Räumungsklage?

3 Antworten

Hallo zusammen,

vielleicht kann jemand hier - evtl. aus Erfahrung - hierzu etwas sagen.

Kündigung vom Vermieter bekommen. (Verwertungskündigung für Haus mit 14 Parteien. 11 Partein sind schon weg aus "Angst"). Kündigungsgründe wurden genannt, die seiner Meinung nach die Unwirtschaftlichkeit hinreichend darlegen. (gut, dass zeigt sich dann...)

Es wurde mitgeteilt, dass Abriss und Neubau geplant ist. Die Abriss sowie Baugenehmigung würde denen bereits vorliegen.

Mein Kündingungsschutz bzw. Frist bis Ende Januar 2016.

So, jetzt mal angenommen die reichen dann Ende Januar 2016 Räumungsklage ein. Ich hab auch vor mich zu verteidigen (Hab nächste Woche Termin beim Anwalt)...wie lang kann so ein Verfahren dauern? Klage muss ja vorm AG eingereicht werden, falls ich verliere geh ich beim LG in Revision etc. Prozesskostenrisiko scheue ich nicht, habe es mal durchgerechnet...

Meine Frage ist wirklich nur, WIE LANGE kann so ein kompletter Prozess schon mal dauern?

Zu meinem Hintergrund: Ich bin nicht gewillt auszuziehen. Lege es gerne drauf an, den Prozess in die Länge zu ziehen.

anitari  10.08.2015, 13:13

WIE LANGE kann so ein kompletter Prozess schon mal dauern? 

Einige Monate bis Jahre.

Wenn du eine Anwältin mit Kindern nimmst, dann ist öfters mal ein Kind krank, man muss in den Urlaub fahren, Anwältin und Mandant zu unterschiedlichen Zeiten, bei der Anwältin kann sich Arbeit häufen, es wird Befangenheit dem Richter unterstellt, kurz - viele Möglichkeiten den Prozess in die Länge zu ziehen. Vor dem AG 3-6 Monate, Berufung weitere 6 Monate, Revision bis zu 1 Jahr, Vergleichsversuche außergerichtlich oder Mediation, die scheitern können - 1 weiteres Jahr bis hin zum BGH. Dein RA kann sich da richtig Mühe geben.

Verwertungskündigung ist aber ein realer Grund für eine ordentliche Kündigung. Lass dir auf dem Bauamt die Baugenehmigung zeigen, denn du bist als gekündigter Mieter Beteiligter. Wurde in der Kündigung auf BGB §545 hingewiesen und der Anwendung widersprochen? Hast du der Kündigung widersprochen?

Hallo Gerhart,

Vielen Dank für die tolle Antwort. Nein, darauf dass die der Fortsetzung widersprechen, wurde NICHT hingewiesen. Auch wurde ich nicht über mein Widerspruchsrecht bzw. Frist informiert. Dass mit dem Bauamt nehm ich in Angriff. Ach nochwas. Die brauchen doch ne Zweckentfremdungsgenehmigung oder täusch ich mich? LG HH