Verwarnung des Schülers gerechtfertigt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich halte das Verhalten des Lehrers für unfassbar. Mein Tipp: sofort zur Schulleitung und die Sache auf den Tisch. Der Lehrer sollte klarstellen, dass Beleidigungen, verbal und körperlich, nicht akzeptabel sind. Deine Tochter hat sich ja entschuldigt, dies hat der Lehrer wohl vergessen zu erwähnen? Ich würde von ihm erwarten, dass er sich vor der Klasse bei Deiner Tochter entschuldigt. Für ein Vorbild sollte sich das so gehören.

Kommt darauf an, wer angefangen hat. Ihr Kind oder die 3 Jungs. Je nachdem ist es meiner Meinung nach eine andere Sachlage. Am besten wäre es, so etwas vielleicht mit den Eltern der Jungs aus der Welt zu schaffen.

Achte auf eine gesunde Ernährung Deines Kindes, sorge dafür, dass es abnimmt.

Kinder sind schnell dabei, andere verbal zu diffamieren oder zu beleidigen. Genauso schnell vergessen sie es aber auch wieder und vertragen sich.

Wer austeilt, muss auch einstecken können.

Sicher ist nicht nur Deine Tochter verwarnt worden, sondern auch die beteiligten Jungen.

Verwarnungen sind die Vorstufe zu einem Tadel. Lässt sich der Schüler während des Halbjahres nichts mehr zu Schulden kommen, ist die Verwarnung vergessen.

das problem ist es einfach, dass man meistens (eltern, aber auch lehrer)keine beweise haben, wie der konflikt sich genau zugetragen hat. somit muss sich die schule auf die aussagen der mitschüler/ täter/ opfer verlassen und daraus einen beschluss fassen. in der hinsicht hat deine tochter schlechte chancen, da es eins gegen drei steht. viell. könnte man ein gemeinsames gespräch mit allen beteiligten schülern, deren eltern und der klassenlehrer einberufen und dort den sachverhalt versuchen zu klären. alle negativen auffälligkeiten werden in der schulakte des schülers vermerkt, welche wahrscheinlich in der schule archiviert wird. wenn die drei "tätern" nocheinmal was schwerwiegendes machen würden wird dies ebenfalls hinzugefügt. alls letzte lösung (also bei wiederholten auftreten des mobbingattaken) kann auch eine klassenkonfernz einberufen werden, welche verschiedene Sanktionen (z.B. ausschluss vom unterricht etc.) zur folge haben kann

Die Antworten auf die von einer Seite geschilderte Sachlage sind leider typisch.

An allem ist der Lehrer schuld. Wenn sich dieser äußerte, sähe die Sache sicher ganz anders aus.

Nicht umsonst gilt bei Juristen der Grundsatz: Audiatur et altera pars. (Auch die andere Seite muss angehört werden.)

Von Mobbing kann sicher nicht die Rede sein, solange so viele Detailfragen ungeklärt sind. Ich rate dringend von vorschnellen Urteilen ab.