Verwaltungsakt. Was genau ist gemeint?

5 Antworten

Eine Handlung einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.

Beispiel: Baugenehmigung eines Einfamilienhauses. Oder auch die rote Ampel!

LM219 
Fragesteller
 04.11.2016, 13:36

Danke für die Antwort!
Ist ein Steuerbescheid ein Verwaltungsakt?

Schnoofy  04.11.2016, 13:47
@LM219

Eindeutig ja.

Bitterkraut  04.11.2016, 14:00
@LM219

Ja klar.

LM219 
Fragesteller
 04.11.2016, 14:13

Danke für die Erklärung, ich bringe immer bespiele damit ich das selbst überprüfen kann, ob ich das verstanden habe.
Beispiel: Das Finanzamt veröffentlicht im April 15 eine öffentliche Aufforderung in den Tageszeitungen, dass Steuererklärungen für 2014 bis zum 31.05.15 abzugeben seien, dies ist doch kein Verwaltungsakt, weil es nicht den einzelnen bekannt gegeben wurde?

Bitterkraut  04.11.2016, 14:23
@LM219

Das ist kein Verwaltungsakt. Aber die Entscheidung, einen Termin zu setzen, die ja vor dem Aufruf (der Bekanntmachung) erfolgt, kann ein Verwaltungsakt sein. 

LM219 
Fragesteller
 04.11.2016, 14:31

Ja verständlich, allerdings nicht durch die Bekanntgabe in der Tageszeitung

Die Definition eines Verwaltungsakt steht im Gesetz:

§ 35 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz):

"Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft."

Ob es sich bei einer bestimmten behördlichen "Tat" um einen Verwaltungsakt handelt, lässt sich also bestimmen, wenn man die einzelnen Voraussetzungen / Merkmale eines VA durchgeht:

  1. Hoheitliche Maßnahme: hier stellt sich die Frage, ob eine Behörde hoheitlich handelt, d.h. einseitig in einem Über-/Unterordnungsverhältnis. Die Negativabgrenzung wäre beispielswiese ein öffentlich-rechtlicher Vertrag oder privatrechtliche Handlungen. Kauft die Stadt München Computer für die Stadtverwaltung, so ist das keine hoheitliche Maßnahme, sondern eine privatrechtliche (nämlich ein Kaufvertrag, § 433 BGB). Verbietet der Oberbürgermeister aber eine Demo, so ist das ganz klar eine hoheitliche Maßnahme.
  2. Behörde: eine Behörde muss handeln. Eine Behörde ist nach § 1 IV VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Also beispielsweise auch ein Finanzamt. Oder die Polizei, der Bürgermeister (als Vertreter für die Stadt), ein Minister, etc. Nicht Behörde sind Private oder die Rechtsprechung oder auch die Rechtssetzung (also Judikative und Legislative sind keine Behörde; Teile der Judikative oder Legislative können aber auch Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und so "als Behörde" handeln).
  3. Regelung: Eine Regelung ist eine Willenserklärung, die auf die Herbeiführung einer konkreten Rechtsfolge gerichtet ist. Das ist dann gegeben, wenn die Maßnahme der Behörde darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, aufgehoben, verändert oder mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden. Gegenteil einer "Regelung" ist der Realakt. Hier geht es um ein tatsächliches / schlichthoheitliches Handeln. Schlägt der Polizist mit einem Schlagstock auf einen Demo-Teilnehmer, so ist das ein Realakt, aber keine Regelung. Spricht der Polizist gegen einen Demo-Teilnehmer einen Platzverweis aus, so ist das eine Regelung.
  4. Einzelfall: Der Standardfall ist, dass sich die Regelung auf eine bestimmte Person und einen bestimmten Sachverhalt richtet (Bsp.: Platzverweis gegen einen Demo-Teilnehmer). Möglich ist aber auch (vgl. § 35 S. 2 VwVfG) eine Allgemeinverfügung, bei der also entweder ein bestimmter Einzelfall für eine Vielzahl von Personen (nach allgemeinen Merkmalen abgrenzbar oder abgegrenzt) geregelt wird, oder aber bei dem für eine bestimmte Person eine Vielzahl von Sachverhalten geregelt wird. Kein Einzelfall dagegen ist eine abstrakt-generelle Regelung, also beispielsweise ein Gesetz oder eine sonstige allgemeine Regelung durch Rechtsvorschrift.
  5. auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts: Im Prinzip schon unter Punkt 1 geprüft; es muss sich um öffentliches Recht handeln im Gegensatz zum Zivilrecht (und Strafrecht).
  6. unmittelbare Außenwirkung: die Maßnahme muss sich an einen außerhalb der Verwaltung stehenden Rechtsträger richten; also eine tatsächliche und auch beabsichtigte Außenwirkung haben. Keine unmittelbare Außenwirkung haben verwaltungsinterne Regelungen. Die Anweisung des Bürgermeisters an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, in Zukunft bitte nur noch auf recyceltes Papier zu drucken, hat also keine unmittelbare Außenwirkung.

Das sind die Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Verwaltungsakte können in vielfältiger Form auftauchen, auch im steuerlichen Bereich.

Ein Steuerbescheid, bzw. dessen Erlaß ist ein Verwaltunsgakt, behördliche Anordungen, Entscheide etc. sind Verwaltungsakte.

Im übrigen gibts Defintionen und Erklärungen zu "Verwaltungsakt" zu hauf im Netz.

LM219 
Fragesteller
 04.11.2016, 13:39

Ja aber sind etwas zu allgemein

Bitterkraut  04.11.2016, 13:58
@LM219

Nein, das sind sie nicht. Die Erkärung bei Wikipedia ist sehr spezifisch. Man kann eine so umfassenden Begriff nicht genauer beschreiben. 

uni1234  04.11.2016, 14:21
@LM219

"allgemein" ist eine Definition immer... du verstehst sie nicht. das ist etwas anderes

Kann mir jemand da ein bespiel geben? 

Eins? Jede Menge...

Ein Polizist hält dich an.

Eine rote Ampel stoppt dich.

Eine Baugenehmigung wird erteilt. 

Du bekommst einen Hundesteuerbescheid.

Ein Polizist schießt auf jemand, um einen Angriff auf jemand anderes zu verhindern. 

Usw...