Versicherungspflicht für duale Studenten bei bestehender Beihilfeberechtigung

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Hallo,

bei einem dualen Studium gelten für sie alle Regelungen wie bei Azubis. Eine Befreiung nach § 8 SGB V ist daher nicht möglich. Der Ausbildungsbetrieb hat Recht.

Ggf. bei der betreffenden Beihilfestelle vorsorglich klären, ob und ggf. für welche Leistungen bei der GKV-Mitgliedschaft ein Beihilfeanspruch besteht (z.B. Chefarztbehandlung, Zahnarzt).

Gruß

RHW

RHWWW  07.04.2015, 21:05

Danke für den Stern!

Wie DolphinPB schon geantwortet hat, handelt es sich hier um eine GKV-pflichtige Tätigkeit, nachdem auch ein Arbeitsentgelt bezogen wird.

Dies bedeutet auch, dass Sie ihre Tochter nicht privat versichern können.

Die Mitarbeiter der TKK scheinen mit ihrem Fachwissen nicht mehr auf dem neuesten Stand zu sein. Diese Regelung gab es zwar mal, aber trifft heute nicht mehr zu.

Gruß A.

Die TKK hat keine Ahnung und kann offenbar ein "normales" Studium nicht von einem dualen Studium unterscheiden.

Deine Tochter ist versicherungspflichtig in der GKV, sie wird wie eine Arbeitnehmerin behandelt. 

Auch hier:

http://www.krankenkassen.de/sys/nachrichten/Duales-Studium.1058.html