Versicherungsbetrug bei Verkehrsunfall?
Liebes Gute-Frage-Forum,
ich bin fest davon überzeugt, Opfer eines Versicherungsbetruges geworden zu sein.
Ich stand mit meinem Auto (mit Beifahrer) hinter zwei anderen Autos. Nachdem das vorderste Auto links abgebogen ist, hat das Auto dahinter beschleunigt und kurz darauf völlig grundlos eine Vollbremsung durchgeführt. Ich habe zwar gebremst, aber das vordere Auto dennoch mit etwa 3-4 km/h berührt. Das vordere Auto hatte absolut keine sichtbaren Schaden (keine Kratzer, Beulen etc.).
Die Frau aus dem vorderen Auto ist daraufhin völlig routiniert und entspannt aus dem Auto gestiegen und hat gesagt, dass ein Kollege gleich um die Ecke kommt, um sich den Schaden anzusehen. Tatsächlich kam 2 Minuten später ein Mann, der zusammen mit der Frau darauf bestanden hat die Polizei zu rufen. Während der Wartezeit haben beide Personen kein Wort mit mir gesprochen und mich ignoriert, obwohl ich beispielsweise nur wissen wollte, ob bei der Frau alles in Ordnung ist.
Ich habe bei der Unfallaufnahme darauf verzichtet das Verwarnungsgeld zu bezahlen, da ich meiner Meinung nach nicht Schuld an dem Unfall war und der Unfall geplant war. Nach der Unfallaufnahme ist die Frau zudem in die entgegengesetzte Richtung gefahren, was mir komisch vorkam. Was den Verdacht des Versicherungsbetruges erhärtet ist die Tatsache, dass das vordere Auto ein etwa 20 Jahre alter VW Polo ist, der einen Wert von etwa 200€ hat. Bei der Schätzung des Schadens haben die Polizisten den Schaden auf 700€ geschätzt, was für mich völlig unverständlich ist.
Ich habe nun einen Brief von der Polizei bekommen, in dem mir die fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall vorgeworfen wird. Nachdem ich den zuständigen Polizisten angerufen habe, hat mir dieser mitgeteilt, dass die Frau nach dem Unfall zum Arzt gefahren ist und über Nackenschmerzen geklagt hat. Es liegt ein ärztlicher Befund vor, der allerdings leicht zu bekommen ist. Die Frau kann nämlich keine Nackenschmerzen wegen des Unfalls bekommen haben, da die Geschwindigkeit viel zu gering war. Ich soll mich jetzt innerhalb einer Woche angeben, ob ich mich dazu äußern möchte, die Straftat zugebe, die Straftat nicht zugebe, bei der Polizei vernommen werden möchte oder einen Rechtsanwalt beauftragen möchte.
Was passiert, wenn ich die Straftat nicht zugebe?
Was ich noch gerne ergänzen möchte ist die Tatsache, dass ich zwar keine Rechtsschutzversicherung habe, aber ich möchte, dass solche Taten bestraft werden. Deshalb stellt sich die Frage, welche Maßnahme die beste für mich ist.
Vielen Dank für Eure Antworten!
5 Antworten
Der Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung wird von den Geschädigten manchmal gestellt, weil sie denken, dass sie ihre Forderung damit untermauern können. Dabei hat das strafrechtliche Verfahren mit dem zivilrechtlichen Verfahren überhaupt nichts zu tun. D.h., ob die Geschädigte Schmerzensgeld o.ä. erhält, hängt nicht davon ab, ob Du verurteilt wirst. Erfahrungsgemäß wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, da der Unfall von Dir maximal leicht fahrlässig verursacht wurde. Theoretisch kannst Du daher auch ohne Anwalt Deine Schilderung des Sachverhaltes der Staatsanwaltschaft mitteilen. Wenn Du sichergehen willst, solltest Du dafür einen RA beauftragen. Sofern Du Versicherungsbetrug vermutest, solltest Du die Unfallgegnerin wegen Betruges anzeigen, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Versicherungsgesellschaften erstatten nur in den wenigsten Fällen Anzeige, da Betrug auch selten nachweisbar ist. Deiner Haftpflichtversicherung solltest Du Deinen Verdacht trotzdem mitteilen, damit sie sensibilisiert ist. Vermutlich werden sie den Fahrzeugschaden trotzdem bezahlen (die Schätzungen der Polizei sind laienhaft und daher kein relevanter Maßstab) und ggf. die Körperverletzung anzweifeln. Die von Dir geschilderten Indizien sprechen übrigens tatsächlich für einen fingierten Unfall.
Vielen Dank für die kompetente Antwort! Deine Schilderungen klingen für mich plausibel.
Nehmen wir einfach mal die Tatsachen.
Du bist jemanden hinten aufgefahren, weil du zu spät gebremst hast. Dein Unfallgegner hat dadurch ein Schleudertrauma bekommen.
Die Schadenhöhe und auch das Schleudertrauma ist völlig realistisch.
Da dir nun eine Straftat vorgeworfen wurde solltest du dir schleunigst einen Anwalt nehmen, da nur der die notwendige Akteneinsicht erlangt.
Ganz so einfach ist das nicht, da Sie grundlos gebremst hat und die Geschwindigkeit sehr gering (3-4 km/h) betrug.
Ist doch Alltag und bitte deine Versicherung einfach mal in der "Versicherungsschufa" nachzuschauen. Viel Glück.
Was meinst du mit Alltag? Hast du damit schon viel Erfahrung gesammelt?
Danke für den Tipp, das werde ich machen!
Melde diesen Schaden Deiner Kfz-Haftpflicht, äußere dabei Deinen Verdacht auf Versicherungsbetrug und frage sie, was sie tun werden.
Irgendwo werden sie wahrscheinlich eine Richtlinie haben, bis zu welcher Schadenshöhe sie ohne zu jammern zahlen - und wahrscheinlich werden routinierte Abzocker genau wissen, dass sie knapp unter dieser Höhe bleiben müssen.
Falls Deine Versicherung untätig bleibt und zahlt, wäre alles weitere Dein finanzielles Risiko, zumal sie ja in Begleitung eines Zeugen war.
Hallo,
vielleicht helfen diese Links:
.rae-khk.de/kanzlei/public_detail.html?nr=37
Gruß
RHW