Versicherung für bei Unfall beschädigte Kleidung?
ich hatte gestern einen Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit. Ich bin vom Rad gestürzt, ohne Beteiligung weiterer Personen. Meine körperlichen Schäden sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Leider wurde aber auch meine nagelneue Jacke stark beschädigt. Kann mir jemand sagen, welche Versicherung evtl dafür aufkommt? Danke würde mich über Tipps freuen
4 Antworten
Dafür gibt es keine Versicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Gesundheitsschäden und alle damit zusammenhängenden Folgekosten auf. Sachschäden werden nicht übernommen. In deinem Fall wirst du die Kosten selbst tragen müssen.
In der Hausratversicherung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie durch Einbruchdiebstahl versichert. Keine der versicherten Gefahren trifft hier zu, daher kann die Hausratversicherung nicht leisten.
Okay, danke
ist schon immer seltsam, dass gerade bei Schäden die einer möglichen Versicherung untergejubelt werden soll die Sachen dann "nagelneu" waren.
NEIN für sowas gibt es keine Versicherung.
Warst du betrunken, so dass du vom Rad gefallen bist? Wenn dies so nämlich wäre, dann bekämst du noch Probleme mit der gesetzlichen Unfallversicherung!
Warum so agressiv?
Das Alter der Jacke lässt sich mit dem Kassenbon belegen, nix seltsames daran.
Für den Unfall gibt es Zeugen. Von denen einer meinte, es sei in der Woche schon der zweite Unfall an dieser Stelle, den er beobachten musste. Wenn die kaputte Jacke durch keine Versicherung abgedeckt ist, ist dass auch in Ordnung. Aber da ich es eben nicht weiß und meine Kollegen unterschiedlicher Meinung waren, habe ich gefragt.
Die KFZ Versicherung des Verursachers. Wenn es ein Fußgänger/ Radler war, dann seine Haftpflicht.
Es waren keine weiteren Personen beteiligt. Ich bin witterungsbedingt gestürzt.
Es gibt keinen Verursacher, außer dem Fragesteller:
Ich bin vom Rad gestürzt, ohne Beteiligung weiterer Personen.
Sorry, schl**ig gelesen. Deine Antwort stimmt.
Danke für die Antwort. Die hausrat kommt auch nicht in Frage, oder? Dazu müsste der Schaden im Haus entstanden sein, nicht wahr?