Versicherer wechsel Halter bleit.

5 Antworten

also das heißt muss ich einfach die versicherung kündigen und dem straßenverkehrsamt die neue EVB-nummer mitteilen?

RaBau  19.03.2014, 15:09

Ja genau so ist es

schleudermaxe  20.03.2014, 08:48

Bei einem laufenden Vertrag kann der Kunde der Zulassungstelle doch keine neue eVBN hinterlegen! Seit wann bitte soll das denn möglich sein?

Du willst also nur die Versicherung wechseln ?

Egal ob du selbst oder dein Vater der Versicherungsnehmer ist, du musst nur eine neue Versicherung abschließen und die alte Versicherung kündigen.

siola55  21.03.2014, 07:00
... du musst nur eine neue Versicherung abschließen...

... und haste ratzfatz eine Doppelversicherung am Hals!

Meine Idee war es nur die versicherung zu kündigen aber das auto nicht abzumelden anschließend sofort online eine neue abschließen auf einen anderen namen...

Hey age116,

was willst du denn damit erreichen???

Also die Versicherung kündigen kannst du nur bei einem Fzg.- oder Halterwechsel, bei einem Schadenfall oder einer Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung sowie zum Ablauf des Versich.vertrages in der Regel zum 1.1.2015 wieder möglich!

Alles andere führt automatisch zu einer Doppelversicherung!

Gruß siola

Waum muß denn so eine meist ja auch teuere Variante her? Entweder prüfe Eltern Kind Regelegung mit SF 1/2 und 75 % für Fahrer unter 23 Jahre oder eben Zweitfahrzeug über Eltern mit SF 4 und 48%, so jedenfalls mein Versicherungsfuzzi. Mich irritiert auch der Hinweis auf eine Kündigung. Das ist doch meist erst zum 31.12. möglich, hat aber ja auch mit der Zulassung eines weiteren Fahrzeuges gar nichts zu tun, oder? Allzeit gute Fahrt.

Der Eigentümer ist doch völlig unwichtig.

Du musst die Kündigungszeiten und Rabatte beachten.