Verschreibungspflichtige Medikament - mein Eigentum?

4 Antworten

Das Medikament geht in dem Moment in Dein Eigentum über, wo es Dir ausgehändigt wird. Die Frage nach dem Eigentum bei Medikamenten ist eigentlich echt spannend, denn Eigentümer ist ja weitestgehend der Pharmakonzern, die Apotheke der Besitzer. :)

dasbinich1982 
Fragesteller
 18.02.2021, 16:39

Woraus ergibt sich der Eigentumsübergang?

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daedag  18.02.2021, 17:16
@dasbinich1982

Der Eigentumsübergang ergibt sich durch die Übergabe der Ware und der eventuell anfallenden Bezahlung der Rezeptgebühr bzw. des Selbstbehalts. Es handelt sich um einen ganz normalen Kaufvertrag, dass die Ware ganz oder teilweise von jemand anderem für dich bezahlt wird ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.

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Stellwerk  18.02.2021, 16:39

Uh, ein Eigentum-Besitz-Kommentar ... :D. Das waren immer die lustigsten

Diskussionen auf Studentenpartys.

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Silencer1975  18.02.2021, 16:40
@Stellwerk

ich finds wirklich spaßig :) Vielleicht bin ich auch erst Eigentümer, wenn die Krankenkasse das Rezept bezahlt hat :) Hat sie das mit Abholung in der Apotheke oder erst später?

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Stellwerk  18.02.2021, 16:41
@Silencer1975

Und was ist eigentlich, wenn man der KV einen Monat Beiträge schuldet? Bleibt die Kasse dann solange Eigentümer des Medikaments, bis die Schulden bezahlt sind? :D

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Was soll die Krankenkasse damit? Das Medikament ist Dein Eigentum.

Das gehört dem Apotheker. Und wenn Du das Rezept eingelöst hast, gehört es Dir.

dasbinich1982 
Fragesteller
 18.02.2021, 16:37

Wo kann ich es nachlesen, dass es mein Eigentum ist?

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Stellwerk  18.02.2021, 16:38
@dasbinich1982

Du gehst ja quasi einen Kaufvertrag ein, auch wenn jemand anders dafür zahlt. Sobald der Kaufvorgang abgewickelt wurde, geht das Medikament in Dein Eigentum über.

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es gehört dir :D du zahlst ja immerhin für die Versicherung