verschiedene Wohnsitze und Heirat?
Mein Freund und ich leben in verschiedenen Städten, wo wir jeweils unsere Arbeit haben und für die nächste Zeit auch behalten möchten. Er wohnt im Haus (Einliegerwohnung) seiner Eltern, ich in einer Mietwohnung. Wir heiraten demnächst, wollen aber vorerst nicht zusammenziehen, so dass einer von uns seine Arbeit aufgeben müsste.
Können wir beide Wohnsitze als 2 Hauptwohnsitze beibehalten? Wie ist das dann mit der Steuerklasse bzw. mit der Veranlagung bei der Steuererklärung? Können wir gemeinsam veranlagen trotz zweier Hauptwohnsitze?
Oder müssen wir eine Wohnung als Hauptwohnsitz und die andere als Nebenwohnsitz angeben, um gemeinsam zu veranlagen? Da er bei seinen Eltern keinen schriftlichen Mietvertrag hat und nur einen geringen Anteil zur Deckung der Nebenkosten bezahlt und seine Eltern es auch so beibehalten wollen und sich gegen einen schriftlichen Mietvertrag wehren, wird die Anmeldung seiner Wohnung als Nebenwohnsitz eine komplizierte Angelegenheit, weil er beim Amt einen Mietvertrag vorlegen soll. Ohne Mietvertrag geht die Behörde für die Berechnung der Nebenwohnsitzsteuer sonst vom durchschnittlichen Mietspiegel aus, was seine aktuelle Miete um ein Vielfaches übersteigen würde. Meine Wohnung als Nebenwohnsitz anzugeben wäre sehr kostspielig, da die Miete um ein Vielfaches höher ist und die Nebenwohnsitzsteuer zuschlagen würde.
Da wir aber beide am Wochenende pendeln und ja tatsächlich auch die Kosten einer doppelten Haushaltsführung haben, würden wir die Fahrtkosten und die 2 Wohnungen gern steuerlich geltend machen. Und das geht ja meines Erachtens nur, wenn man die Steuererklärung gemeinsam veranlagen würde, oder? Welches Finanzamt wäre in dem Fall dafür zuständig, wenn wir weiterhin 2 Hauptwohnsitze hätten?
Gibt es noch Argumente, um seine Eltern bezüglich des schriftlichen Mietvertrages umzustimmen? Sie haben Angst, dass sie dann mehr Steuern bezahlen müssten (wegen Mieteinnahmen, die aber tatsächlich keine sind, da es nur der NK-Anteil ist).
Wir sind über jede fundierte (bitte kein Halbwissen) Antwort dankbar, da uns bis zur Hochzeit langsam die Zeit davonrennt und wir gerade keinen mm weiter kommen.
3 Antworten
für eine ehe ist es eher tpisch, dass ein gemeinsamer hauptwohnsitz besteht, nämlich die eheliche wohnung.
die behörde kann nicht zwingend einen schriftlichen mietvertrag verlangen, wenn es keinen gibt.
der mann kann sich darauf berufen dass so etwas in seiner familie unter verwandten 1.grades nichtt üblich sei.
da wäre deine wohnung dann der zweitwohnsitz, ggf. aus beruflichen gründen.
kosten wird es dann so oder so etwas, das bleibt nicht aus.
solche fragen , die man auch gestaltungsmöglichkeiten nennt, beantwortet auch gerne jeder steuerberater.
letzten endes ist es die entscheidung der ehegatten, zwei wohnungen zu haben oder beliebig viele.
Hallo,
schwer zu beantworten, aber da du sagst "Meine Wohnung als Nebenwohnsitz anzugeben wäre sehr kostspielig, da die Miete um ein vielfaches höher ist, und die Nebenwohnsitzsteuer zuschlagen würde." kann man davon ausgehen, daß deine Wohnung eine Eigentumswohnung ist! Aber: wenn du sie aus beruflichen Gründen nutzen mußt, dann findet sich bestimmt eine Steuererleichterung, wie führen eines Doppelhaushaltes, erhöhte Werbungskosten, usw... Frag mal deinen Steuerberater, dafür ist er da!
Emmy
Wir haben beide Hauptwohnsitze angemeldet, es gibt keinen Haupt- und Nebenwohnsitz, da wir noch nie in einem Haushalt/in einer Stadt zusammen gewohnt haben. Wir benötigen eine fundierte Aussage dazu, ob man weiterhin nach der Hochzeit 2 Hauptwohnsitze haben darf, trotzdem gemeinsam veranlagt werden kann und was noch aus dem Problem "Ehewohnung" wird. Da hätten wir ja theoretisch 2 oder gar keine, wenn jeder bei sich bleibt.
Nur so am Rande, ich mache meine Steuererklärung bisher immer selbst, daher hier die Frage. ;-) Habe also keinen.
- Wenn keine Miete gezahlt wird muss man auch keine versteuern, egal ob schridftlich oder mündlich
- Nur Nebenkosten sind keine Mieten
- Nehmt euch eine gemeinsame Wohnung als Hauptwohnsitz, dann seid ihr auf der sicheren Seite was die Zusammenveranlagung betrifft
- Bezüglich der doppelten Haushaltsführung sollte man schon genügend Heimfahrten zum Hauptwohnsitz nachweisen können (also Belege sammeln)
Laut Aussage vom Meldeamt ist es leider nicht so. Wenn die Miete quasi 0€ beträgt, dann gehen die vom durchschnittlichen Mietspiegel aus und setzen dann den Betrag als Nebenwohnsitzsteuer an. :-(
Die Heimfahrten sind nicht das Problem, da wir beide abwechselnd jedes Wochenende zum jeweils anderen pendeln. Und das immer abwechselnd.
Wir reden von verschiedenen Sachverhalten:
Wenn ich sage, es müssen keine versteuert werden, dann werden keine versteuert für deine Schwiegereltern in spe.
Es kann aber trotzdem Zweitwohnungsteuer für deinen Zukünftigen anfallen, das ist aber keine Versteuerung der Miete.
Richtig, es sind 2 Sachverhalte: Die Schwiegereltern wollen keinen Mietvertrag machen, weil sie vor (evtl. nicht vorhandenen Steuern) Angst haben und wenn wir keinen Mietvertrag bekommen, würden wir die Zweitwohnsitzsteuer der ortsüblichen Miete aufgebrummt bekommen, die ja viel höher liegt, als seine tatsächliche Miete (nur NK-Anteil). Deshalb besteht für uns die Frage, ob jeder mit dem Haupftwohnsitz in seiner jeweiligen Stadt gemeldet bleiben kann. Dann umschiffen wir das Problem Nebenwohnsitzsteuer und schriftlichen Mietvertrag. Und ob in dem Fall eine gemeinsame Veranlagung über das FA trotzdem möglich ist. Wenn man im Internet nachließt, bekommt man dazu die unterschiedlichsten Antworten (mal ja mal nein).
Das ist das Problem... wir werden keine typische Ehe führen, was eine gemeinsame Ehewohnung betrifft. Alle weiteren Sachen habe ich weiter oben, bei den anderen Antwortern geschildert. ;-)