Verpflegungspauschale Arbeitszeitdefinition Autofahrt?
Hallo zusammen,
zählt bei selbstständigen Vertretern die weiter weg fahren die Fahrt zu Kunden auch als Arbeitsweg?
Wenn man also die Verpflegungspauschale von 14€ pro Tag bei Arbeiten über 8 Stunden bekommen will, zählt dann die hinfahrt von zuhause zum Kunden auch schon zu dieser Zeit dazu, oder muss man z. B. 9, oder 10 Stunden insgesamt weg sein, damit man die 8 Stunden voll hat?
Danke schonmal und viele Grüße
2 Antworten
Bei abhängig beschäftigten würde in solchen Fällen die Arbeitszeit beim umdrehen des Haustürschlüssels beginnen bzw. enden. Warum sollte das dann bei dir anders sein.
Die 8 Stunden für den Verpflegungsmehraufwand beginnen , sobald du deine Haustür verlässt und enden sobald du deine Haustür betrittst.
wenn dazwischen also mindestens 8 Stunden liegen, kannst du den Mehraufwand geltend machen.
Die einfache Fahrt kannst du komplett geltend machen. ( beachte nur die Hinfahrt zählt als einfache Fahrt )
dabei ist es egal ob du zu deinem Arbeitgeber fährst oder eben direkt zum Kunden.