Verpflegungspauschale Arbeitszeitdefinition Autofahrt?

2 Antworten

Bei abhängig beschäftigten würde in solchen Fällen die Arbeitszeit beim umdrehen des Haustürschlüssels beginnen bzw. enden. Warum sollte das dann bei dir anders sein.

Die 8 Stunden für den Verpflegungsmehraufwand beginnen , sobald du deine Haustür verlässt und enden sobald du deine Haustür betrittst.

wenn dazwischen also mindestens 8 Stunden liegen, kannst du den Mehraufwand geltend machen.

Die einfache Fahrt kannst du komplett geltend machen. ( beachte nur die Hinfahrt zählt als einfache Fahrt )

dabei ist es egal ob du zu deinem Arbeitgeber fährst oder eben direkt zum Kunden.