Arbeitsweg zählt nicht als Arbeitszeit?

2 Antworten

Das hättest Du verhandeln müssen .

Wenn der Weg und Rückweg unzumutbar lang ist ,hat ein Arbeitgeber grundsätzlich für eine Übernachtungsmöglichkeit am Seminar / Fortbildungsort zu sorgen.

Besuchst Du allerdings das Seminar ,um beispw.einen innerbetrieblichen Aufstieg zu bekommen,dann kann es sein,das den AG nur die erfolgreiche Teilnahme interessiert.

Verlangt dagegen der AG Deine Teilnahme,so hat er auch die Stunden zu bezahlen.Wenn Du ansonsten keine wechselnden Einsatzstellen hast,hast Du auch Anspruch auf zumindestens anteilige Übernahme der Fahrkosten,sog.Mehraufwendungen.

Eine Anfahrt von mehr als zwei Stunden ,und ein entsprechender Rückweg,

ist bei einem Vollzeitseminar unzumutbar.

Die Differenz zum normalen Arbeitsweg zählt als Arbeitszeit, sofern du vom Arbeitgeber auf dieses Seminar aktiv geschickt wirst (und du das nicht selbst freiwillig machen wolltest)

Davon abgesehen müssen auch Ruhezeiten eingehalten werden, was bei Rückkehr um 1 Uhr morgens fragwürdig klingt. Hast du denn zwecks Übernachtungsmöglichkeit vor Ort gefragt wenn sich das zeitlich anscheinend noch zieht?