Darf der Vermieter die reparierte Wohnungstür ausbauen?
Untermieter, der 2 Monate (01.08. - 01.10.) in meiner Wohnung gewohnt hat (per Untermietvertrag) hat in der letzten Woche die Tür aufbrechen müssen (andere Story xD) Bei Ende der Untermietzeit haben wir ein Übergabe-Dokument formuliert und unterschrieben und ein Schadensprotokoll erstellt und der Untermieter hat sich dann über Handwerker informiert.
Ich habe dann meine Vermieterin unterrichtet und diese meinte dass dies sich als nicht so einfach herausstellen würde da die Türen spezielle farben innen und außen haben sollen und sie sich dann praktisch dazwischengeschaltet hat und mit der Hausverwaltung das ausdiskutiert hat.
Sie hat daraufhin einen ihr bereits bekannten Handwerker engagiert. Die neue Tür hat übelst lang auf sich warten lassen aber am ende kam sie dann doch.
Dann bekam ich von ihr ein Schreiben, ich solle "685,- für den entstandenen Aufwand" per Überweisung 01.12. mit der gewohnten Miete zahlen. (???Ich kann mich auch nciht mehr erinnern wann aber sie meinte dass sie vom Untermieter nix wissen wolle und die Zahlung über mich machen will.???)
Naja weiter im Text :p
Ich hab mit dem Handwerker und mit der Vermieterin telefoniert denn der Untermieter wollte eine Rechnung sehen frei nach "keine Buchung ohne Beleg!". Und beide wollten mir keine Auskunft darüber erteilen, dann hab ich dem Untermieter geben sich mit beiden auseinander zu setzen und dieser ist auch nicht weiter gekommen.
Nun will die Vermieterin zum 16.12. die Tür ausbauen lassen.
An der Zahlungsmoral meines Untermieters hapert es nicht. Der will nur sehen wofür er diesen Löwenbetrag zahlen soll.
deshalb stellen sich mir nur folgende Fragen:
a) darf die gute Dame mir die Tür da rausbauen?
b) wenn JA? muss sie dann für Ersatz sorgen?
c) wenn Nein? wie lange kann die da noch hängen?
d)ist überhaupt diese einwöchige frist zulässig?
e)schalte ich die polizei ein wenn die vor meiner tür steht und diese ausbauen will?
f)wie soll ich nun weiter reagieren? (Im Bezug auf die Vermiterin und den Handwerker ...da läuft ja son steuerrechtlich fragwürdiges ding)
PS: Der Untermieter sucht bereits nach einen neuen Handwerker.
Vielen lieben dark schonmal im Voraus.
5 Antworten
Der Vermieter darf die reparierte Wohnungstür nicht ausbauen, weil damit die Sicherheit der Mietsache und deine geschützte Privatshäre nicht mehr gegeben ist. Die Forderung einer Summe für die Reparatur der Tür an dich ist legitim. Eine Kopie der Handwerkerrechnung gehört zur Forderung. Solange der Beleg nicht beigebracht wird, ist die Forderung nicht zu begleichen. Einer möglichen gerichtlichen Mahnung solltest du sofort widersprechen.
Gegen den Versuch des Ausbaues der Wohnungstür kannst du dich mit einstweiliger richterlicher Verfügung zur Wehr setzen. Teile das der Vermieterin einfach und lapidar mit. Auch die Polizei kann sofort wegen Sachbeschädigung herbeigerufen werden, wenn hier mit Gewalt und ohne Anmeldung vorgegangen werden sollte.
Als Mieter sind Sie der Vertragspartner des Vermieters; er wird sich also an Sie halten, und Sie haben die Rechnung zu bezahlen.
Der Untermieter ist Ihr Vertragspartner, bei dem Sie den Betrag in Rechnung stellen und einkassieren müssen.
Genau so ist es. Jedoch muss die Vermieterin eine Rechnung über die geforderte Summe für diese neue Tür vorlegen.
Da der Untermieter keinerlei Vertragsbeziehungen zu Deiner Vermieterin hat, aber Du als Hauptmieter Du für alle Schäden gegenüber der Vermieterin haftest, kann die Vermieterin Dich bezüglich des Schadenersatzes tatsächlich zur Zahlung auffordern. Eine Zahlungsfrist von 1-2 Wochen gilt hier durchaus als angemessent.
Du kannst dann von Dir aus den Untermieter mit der Zahlung an Dich in Regreß nehmen.
Falls es sich bei der beschädigten Tür um eine Wohnungseingangstür in einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt gehört dieTür zum Gemeinschaftseigentum der WEG. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dann tatsächlich bestimmen wie die Wohnungseingangstür aussehen soll.
Und plötzlich will sie die neue Tür ausbauen lassen, weili ich auf ne Rechnung bestehe.
Selbstverständlich muß die Vermieterin Dir gegenüber die Höhe ihres Schadenersatzanspruches durch Vorlage der Rechnung nachweisen.
Bezüglich des angedrohten Ausbaus der Tür solltest Du den Ratschlag von @Gerhard beherzigen. Das darf Sie natürlich nicht!
Für den Schaden den dein UM angerichtet hat, haftest du gegenüber dem Vermieter. Du darfst deine Schadenersatzansprüche gegenüberr dem Untermieter geltend machen. Der könnte diese Ansprüche über seine Haftpflichtversicherung regulieren lassen. Der Vermieter muss seine angeblichen Kosten mit einer Rechnung belegen können, ansonsten ist nichts zu zahlen. Hängt er die Wohnungseingangstür aus, darfst du die Miete um 100% mindern. Allerdings frage ich mich, wie er das machen kann ohne Schlüssel. Hat er einen Schlüssel ohne deine Zustimmung, käme der Straftatbestand Hausfriedensbruch zusätzlich zum Tragen.
da du ein Untervermietungsvertrag hast, gebe/trete alle Forderung am Hauptvermieter/Verwaltung ab
Danke für die schnelle Antwort.
"Ich hab mit dem Handwerker und mit der Vermieterin telefoniert denn der Untermieter wollte eine Rechnung sehen frei nach "keine Buchung ohne Beleg!". "
Vielleicht ging das beim Lesen unter aber die Dame hat will keine Auskunft zur Rechnung geben!
Also ich (bzw der Untermieter) soll 685,-€ zahlen und sehe keine Rechnung.