vermieter will mich zum ersten auf die strasse setzen wegen eigenbedarf...

11 Antworten

vermieter will mich zum ersten auf die strasse setzen wegen eigenbedarf...

Der genannte Grund ist kein Grund für eine Eigenbedarfskündigung! Hier mal die Gründe für Eigenbedarf:

Man kann unter bestimmten Auflagen Eigenbedarf anmelden natürlich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen.

Vernünftige und nachvollziehbare Gründe für Eigenbedarf

  • Nutzung als Altersruhesitz

  • aus gesundheitlichen Gründen Umzug in eine kleinere Wohnung bzw. Erdgeschosswohnung

  • Familienzuwachs führt zu größeren Platzbedarf

  • Gründung einer nichtehelichen aber auf Dauer ausgerichteten Lebensgemeinschaft ("Lebenspartner") oder Heirat

  • Aufnahme von Pflegepersonal

Für welche Familienangehörige kann Eigenbedarf geltend gemacht werden? Hierzu zählen: Nutzung für Eltern oder Kinder des Vermieters, Enkel oder Geschwister, oder eine Person, die für die persönliche häusliche Pflege benötigt wird. Für entferntere Familienangehörige kann ggf. Eigenbedarf geltend gemacht werden. Im Urteil vom 27. Januar 2010 – VIII ZR 159/09 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist. Damit gehören im Sinne der Vorschrift zur Eigenbedarfskündigung auch Nichten und Neffen. Insoweit ist der Kreis der Familienangehörigen etwas größer gezogen worden.

www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm


ich habe nun meinen vermieter aufgesucht um ihm mitzuteilen das ich mehr zeit benötige, er wurde böse und meinte das am 2.januar die handwerker kommen und die wohnung umbauen und alles rausreißen...ich soll mir halt ne pension suchen.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, der Vermieter spinnt.

Selbst wenn Eigenbdarf berechtigt wäre, wenn Sie einfach nicht ausziehen würden, müsste er erst einmal eine Räumungsklage erheben.

was soll ich denn jetzt nur machen, ich kann von meinem hartz4 niemals ein hotel oder eine pension bezahlen:-(

Ich habe eine sehr gute Nachricht für Sie:

Sie können beim Amtsgericht eihnen Beratungshilfeschein für einen Anwalt beantragen. Nehmen Sie reinen aktuellen Leistungsbescheid mit und suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht auf.

Der wird dem Vermieter schon den Marsch blasen. Sollte der Vermieter Sie weiterhin bedrängen oder einfach in Ihre Wohnung eindringen, können Sie Anzeige erstatten und oder der Anwalt beantragt eine einstweilige Verfügung.

MfG

Johnnymcmuff

Der Vermieter hat wahrscheinlich die falsche oder unvollständige Begründung zum Thema >Eigenbedarf< gewählt. Die Umwidmung deiner Wohnung in eine Gewerbeeinheit bedarf der Genehmigung des Bauordnungsamtes deiner Kommune. Frag da mal nach. Trotzdem könnte der Vermieter den Wohnraum aufgrund wirtschaftlicher Verwertung der Immobilie nach BGB §573 (2) 3. kündigen, wenn er die Notwendigkeit nachweisen kann. Wenn meine Vermutung zutrifft, solltest du ganz ruhig in deiner Wohnung bleiben und die Dinge abwarten. Deinem Vermieter solltest du darauf aufmerksam machen, dass seine Kündigung unwirksam ist, und du daher aus der Wohnung nicht ausziehen wirst. Möge dein Vermieter die Firma abbestellen, die alles "rausreißen " soll. Falls du eine Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietsache bekommst, Anwalt durch Beratungsschein verpflichten und Prozesskostenhilfe beantragen. Der Prozessausgang ist für den Vermieter negativ.

Eine Eigenbedarfskündigung bedarf immer besonderer Vorraussetzungen. Sie sollten sich in ihrer Gemeinde erkundigen, ob diese Gemeinde eine Wohnungsknappheit anerkannt hat. Ist das der Fall, sind die Kündigungsfristen für Eigenbedarf verlängert. Das kann bis zu 10 Jahre sein. Außerdem ist generell Kündigungsfrist bei Eigenbedarf 3 Jahre. Es heißt, erst nach der Mitteilung, dass der Vermieter Ihnen kündigen möchte, müssen 3 Jahre vergehen und dann noch die normale Kündigungsfrist.

Außerdem ist es in den meisten Gemeinden so, dass Eigenbedarf nicht für Gewerbe gilt. Sie sollten sich bei der Gemeinde erkundigen. Am besten, sie gehen zum örtlichen Mieterverein, der kennt die örtlichen Bedingungen am besten.

Gerhart  08.12.2012, 12:29

Es ist nicht zutreffend, dass bei Eigenbedarf die Kündigungsfrist g e n e r e l l 3 Jahre beträgt.

Genau kenne ich mich nicht mit dem Mietrecht aus aber frage doch mal nen Anwalt ( es giebt auch günstige) der Vermieter muss irgendwie 3 Wochen zeit geben auszuziehen und guck dir den Mietvertrag nochmals genau an da giebt es auch Klauseln die es dir ermöglichen die Wohnung zu behalten

Gerhart  08.12.2012, 12:31

Falls die Kündigung rechtswirksam ist, hatte der Mieter sogar 3 Monate Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen.

Eigenbedarf muss er erstmal nachweisen. Dich da raus zu bekommen, dürfte für ihn nicht so einfach sein. Da muss er schon klagen. Ausserdem muss er Dir eine adäquate Ersatzwohnung zur Verfügung stellen.

Geh zu einem Anwalt. Beratungsschein bekommste beim Amtsgericht, bei Vorlage des Hartz IV Bescheides!

Gerhart  08.12.2012, 12:26

Der Vermieter muss keine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen, wenn er ordentlich und rechtmäßig die Wohnung gekündigt hat.