Vermieter verlangt extreme Nachzahlung

7 Antworten

Schaue zunächst einmal in Deinen Mietvertrag. Ist dort eine Warmmiete vereinbart worden oder eine Miete plus Nebenkosten? Ist letzteres der Fall, gibt es jährliche Abrechnungen. Da dies wohl so im Mietvertrag steht, muss man evtl. Nachzahlungen bezahlen. Wenn aber nie ein Abrechnung während des Mietverhältnisses kam, so sind die Abrechnungen der ersten 2 Jahre verjährt. Es muss nichts mehr bezahlt werden, außer der Nachzahlungen im letzten Wohnjahr, bzw. die, die noch kommt.

Für die Jahre bis 2012 ist der Spaß verfristet, also nix mehr zu zahlen. Für 13 kann noch bis 31. Dez. abgerechnet werden

Du solltest nachschaun, was diesbezüglich überhaupt vereinbart. Sind tatsächlich monatliche Vorauszahlungen wofür vereinbart oder eine Pauschale in Höhe von 70 Euro/Monat?

Sind die Bk-Arten benannt oder ist zumindest ein Bezug auf die Betriebskostenverordnung hergestellt? Nur dann musst du eine evtl. Nachzahlung für 13 leisten.

Schreib doch bitte hier auf, was zu BK im MV vereinbart wurde.

Grundsätzlich müssen sie (Vermieter) über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich gegenüber dem Mieter abrechnen. Das Gesetz - § 566 Abs. 3 BGB - regelt auch den Zeitpunkt eindeutig: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“ Nach dieser Frist kann der Vermieter eventuelle Nachforderungen gegenüber dem Mieter nicht mehr geltend machen. Bei steigenden Nebenkosten, wie sie vor allem bei den kommunalen Gebühren im langfristigen Trend bundesweit zu beobachten sind, bleibt also der Vermieter dann auf Kosten sitzen. Der Vermieter darf also maximal über einen Zeitraum von zwölf Monaten eine Abrechnung erstellen. Weil in den meisten Fällen diese zwölf Monate dem Kalenderjahr entsprechen, sollten sich Vermieter, die bislang keine Nebenkostenabrechnung für 2012 vorgelegt haben, beeilen.

Nur in begründeten Ausnahmen ist es zulässig, diese Abrechnung verspätet zu zusenden. Kann der Vermieter nachweisen, dass ein Überschreiten der Frist nicht durch sein Verschulden entstanden ist, so ist die Nebenkostenabrechnung noch wirksam.

Dies kann beispielsweise sein, wenn der Mieter unbekannt verzogen ist und der Vermieter die neue Anschrift erst ausfindig machen muss. Zudem kann es sein, dass der Vermieter die Abrechnungen der Versorger unverschuldet zu spät zugestellt bekommt. In diesem Fall muss er dies jedoch dem Mieter belegen können. Widerspruchsfrist für den Mieter

Nach dem Gesetz - § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB - hat der Mieter nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung eine Frist von zwölf Monaten, in welcher er die Nebenkostenabrechnung prüfen und gegebenenfalls einen Einwand erstellen kann. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter sicher sein, dass der Mieter die Abrechnung akzeptiert. Hat der Mieter keine Einwände, müssen die Forderungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beglichen werden. Diese Frist gilt auch für den Vermieter, wenn sich aus der Nebenkostenabrechnung eine Rückzahlung der Vorauszahlungen an den Mieter ergibt. (Immobilien Scout GmbH)

Von 2011 bis 2014 hattest du eine Wohnung vom Vermieter X gemietet, der eine Hausverwaltung mit der Verwaltung der Mietsache beauftragt hatte. Vorausgesetzt, das Kalenderjahr wäre mit dem Abrechnungszeitraum der BK identisch (nachzulesen im Mietvertrag), hätte dir die Abrechnung 2011 bis 31.12.2012 und die für 2012 bis 31.12.2013 zugehen müssen. Da diese Zeitpunkte überschritten sind, sind diese Abrechnungen verfristet und du musst keine Nachzahlungen leisten. Die Abrechnung für 2013 ist fristgerecht bei dir eingegangen und die Abrechnung 2014 hätte noch Zeit bis zum 31.12.2015 gehabt.

Für die letzten beiden fristgerechten Abrechnungen wäre nun deren Rechtwirksamkeit zu prüfen. Dass ein Hausmeister 500€ im Jahr erhält, ist durchaus möglich, aber in deinem Fall nicht glaubhaft, weil ein Haus in der Regel mehrere Mietparteien hat und die Hausmeisterkosten nach m² Wohnfläche auf die Mieter umgelegt werden. Daher prüfe durch Einsicht in die Abrechnungsunterlagen alle Positionen der Abrechnungen oder bitte um Kopien der Unterlagen. Die Kopien nebst Porto musst du bezahlen. Der Forderung von 2200€ solltest du sofort mit den entsprechenden Begründungen widersprechen, damit du nicht mit dieser Nachzahlung in Verzug kommst.

Der Vermieter hat diese Sache selbst in die Hand genommen, weil die HV vermutlich geschludert hat. Deshalb jede Post mit Einwurfbestätigung an den Vermieter senden.

Alle Abrechnungen die Dir nicht binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen sind, sind verfristet. Evtl. Nachzahlungen daraus mußt Du nicht mehr zahlen.

Beispiel:

Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2010 - verfristet am 1.1.2012

Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2011 - verfirstet am 1.1.2013

Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2012 - verfristet am 1.1.2014

albatros  14.08.2014, 09:08

Stimme ich 100pro zu. Siehe auch meine .Antwort.