Vermieter verbietet katzen haltung. Darf ich mir trotzdem eine holen?

12 Antworten

Ich habe im Zivilgericht Mal einem ähnlichen Fall beigewohnt. Der Vermieter darf auf jeden Fall kündigen, wenn:

- Die Immobilie verunreinigt wird.

- Die Bewohner Angst haben oder sich gestört fühlen

Ausnahmen gelten für Blindenhunde o.Ä.

Ich würde mir keine Katze anschaffen, da dies oftmals im Ermessen des Richters und der Vermieter liegt.

(Es kann auch sein, dass es nochmehr Kündigungsgründe gibt, dann wurden die damals jedoch nicht mit angeführt)

Sieht für mich nach keiner Zustimmung aus, also wirst du dir sicher nicht einfach so eine holen dürfen.

"Gute Gründe" sind vermutlich subjektiv und nicht eindeutig geregelt.

Nein, kannst du nicht. Außerdem ist es Tierquälerei wenn du nur eine Katze hältst, denn Katzen sind Einzeljäger und keine Einzelgänger. Sie brauchen Kontakt zu anderen Katzen, es hilft auch nicht wenn man die ganze Zeit Zuhause ist, du kannst ja nicht Katzen Sprache sprechen. Zwei Katzen würde der Vermieter, dann schon gar nicht erlauben.

Du kannst andere Tier halten, z.B. Wellensittiche, da kannst du bis zu vier Stück halten ohne den Vermieter zu fragen. Wellis darfst du auch nicht alleine halten, sie sind Schwarmvögel.

Zur letzten Frage würde ich auf jeden Fall Nein sagen. Er ist immerhin der Vermieter und wenn du gegen den Mietvertrag verstößt, darf er dich vermutlich kündigen.

Nordan  01.05.2018, 12:16

nein,das stimmt nicht

Madita69  01.05.2018, 12:31
@Nordan

Rieskier es............dann sieht man sich wohl bei Gericht.

Nordan  01.05.2018, 12:32
@Madita69

muss ich nicht-ich bin Eigentümer und Vermieter

Madita69  01.05.2018, 12:41
@Nordan

Ich sag ja. Wer Katzen halten möchte, darf sich gerne einen entsprechenden Vermieter wie Dich suchen. Aber respektlos über vorher geschlossene Verträge und Verbote des Vermieters zu übergehen ist eine Frechheit.

Nordan  01.05.2018, 12:46
@Madita69

ich sage ja nicht das er das Verbot vom Veremieter übergehen soll, aber ich sage das der Vermieter die Erlaubnis auch mit der Klausel erlauben muss. Der Mieter könnte die Erlaubnis auch einklagen.

Madita69  01.05.2018, 16:22
@Nordan

Was Du da schreibst ist Rosinenpickerei u verdreht die Tatsachen.

Was ist nicht verständlich an: nicht erlaubt u nicht erwünscht vom Vermieter ???

Steigst Du in ein fremdes Auto u fährst damit? Kannst du ja mal einklagen.

Vergewaltigst Du jemanden, der nein sagt? Kannst Du ja mal einklagen.

Gehst Du bei Rot über die Straße obwohl es verboten ist? Kannst Du ja mal einklagen.

Du kommst aus dem Tierschutz ??? Sorry, aber Du hast vergessen, das Wohl des Tieres zu berücksichtigen. Denn dem nutzt Deine "Wortverdreherei" und die damit entstehenden Streitigkeiten am Wenigsten.

Ich finde Du vergisst auch einen respektvollen Umgang zwischen Vermieter u Mieter und den anderen Parteien im Haus.

Er muss es halt sinnvoll begründen. Nur weil dann alle anderen auch ein Tier wollen ist das kein Grund.

Trotzdem solltest dich nicht über das Verbot hinwegsetzen, wenn der Vermieter dich dann raus haben will, dann findet er auch einen Grund.
Dann lieber sinnvoll argumentieren und ihn darauf hinweisen das er pauschal keine Tierhaltung verbieten kann.