Vermieter verbietet das Laden von E Auto?
Hier der Fall:
Ich bezahle für meine Garage Miete und es gibt keinen Mietvertrag der die oben genannte Nutzung ausschließt.
Alle paar Wochen kommen meine Eltern zu Besuch.Diese fahren ein E-Auto, da die Entfernung relativ weit ist und wir im Dorf und in der näheren Umgebung keine E Ladesäule haben, erlaube ich meinen Eltern ihr Auto in der Garage über Schuko-Steckdose zu laden.
Es handelt sich um eine abgesicherte Steckdose und ein CE geprüftes Ladegerät vom Hersteller das mit Max. 2 KW lädt.
Als meine Vermieterin dies mitbekommen hat sprach sie ohne genaue Angabe von Gründen das Verbot aus.
Übrigens läuft der Strom über meinen Zähler und ich bezahle diesen Strom.
Ist das so rechtens ?
Ist die Verdrahtung dieser Steckdose denn auch auf stundenlange Dauerlast mit 2 kW ausgelegt?
Ja, bereits geprüft.
6 Antworten
die Frage ist auf welchen Zähler läuft der Strom ? Da steht nur das du für die Garage Miete bezahlst.. mehr aber auch nicht.
Wenn das auf den "Allgemein" Strom läuft hat der Vermieter Recht.
Ein Verbot wäre nur bei einem dringenden Grund möglich. Dieser wäre auch nur in der Elektrik zu begründen. E-Fahrzeuge haben keine größere Wahrscheinlichkeit einen Brand auszulösen. Allerdings sind die Belastungen für die Hauselektrik hoch und vorallem als Dauerbelastung. Die Ladegeräte für die Schukodose lassen sich sogar noch niederiger für Altbauten etc einstellen.
Dies ist zu prüfen und ggfs mit dem Vermieter das Gespräch zu suchen, welcher Vorbehalt nun zu einem Verbot führen soll, der über der Verfügungsmacht liegt.
Es werden schließlich Miete und Stromkosten beglichen und folglich steht der Besitz uneingeschränkt dem Mieter zu!
Salue
Ich lade meinen Microlino mit 1860 Watt an einer Haushaltsteckdose. Selbst bei nur einer 10 Amp-Sicherung sind die 2000 Watt noch kein Problem, wenn die Steckdose in Ordnung ist. Neuere Häuser sind ja mit 16-Amp-Sicherungen ausgstattet, was einer Ladeleistung von kurzfristig ca. 3700 Watt entspricht.
Mein Mikolino hat nur 10.5 kWh Kapaität, Kleinwagen haben meistens so um 30 kWh, grosse Fahrzeuge bis zu 100 kWh. Es dauert also recht lange, bis die Batterie wieder etwas nachgeladen wird.
Vielleicht hilft es, wenn man den Vermieter erklärt, wie klein der Ladestrom ist und das ihm kein Schaden an den Leitungen entsteht oder gar ein Brand ausbrechen könnte.
Tellensohn
Ich bezahle für den Strom, der läuft über meinen Stromzähler
Demzufolge sollte es kein Problem sein und daher das Laden auch erlaubt. Du darfst ja den Strom, den du bezahlst, benutzen, wofür du willst. Prüfe bitte nach, das dem auch so ist.
Ohne mich in dem Thema auszukennen: Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man das Laden von E Autos seiner Wohngebäudeversicherung anzeigen soll - vielleicht sieht sie hier Probleme
Auf der anderen Seite - kann der Vermieter einem Mieter das eigene E Auto mit Wallbox nicht verweigern, zumindest nicht grundlos.
Vielleicht fragst du sie nach einer Begründung oder um eine schriftliche Mitteilung damit du dies rechtlich prüfen lassen kannst.
Vielleicht genügt ihr auch die Unbedenklichkeit eines Elektriker - damit sie dies bei Bedarf für die Versicherung hat. Sobald sich Autoversicherung und Gebäude bzw Haftpflicht über die jeweilige Zuständigkeit ausgestritten haben.
Soll ich dann das Verbot einfach ignorieren oder wie ?