Vermieter sagt nein zu Haustieren?

7 Antworten

Kleintiere, die in Käfigen, Volieren, Aquarien, Terrarien etc. gehalten werden, bedürfen KEINER Zustimmung des Vermieters!! Die muss man noch nicht einmal angeben.

Anders sieht es natürlich mit Hund und Katze aus. (Bei giftigen Reptilien bin ich mir jetzt nicht sicher).

Bei Vögeln kann es natürlich zu Ärger und Streitereien über die Lärmbelästigung kommen, im schlimmsten Fall.

Auf jeden Fall sollte man sich nicht leichtfertig oder ignorant das Wohlwollen des Vermieters verspielen!

Deshalb wäre es sinnvoll mit dem möglichen Vermieter ein Gespräch zu führen, worin er möglicherweise selbst erst erfährt, dass gesetzlich und allgemeinverbindlich bestimmte Haustüre vom Mieter gehalten werden dürfen und ihn dann darüber aufzuklären, welche "Käfigtiere" ihr haltet. Vielleicht ist dann das Problem schon erledigt.

Im allgemeinen gilt jedenfalls, dass Kleintiere welche in Käfigen oder Aquarien gehalten werden, erlaubt sind.

Sogenannte Kleintiere, das ist alles was in Käfig, Aquarium oder Terrarium gehalten wird, darf der Vermieter nicht verbieten.

Es wurde bereits erwähnt. Kleintiere die in einem Käfig gehalten werden oder Aquarium unterliegen nicht dem Tierverbot.

Ausnahme sind natürlich Gifttiere.

Dackel im Käfig ist auch ein Hund.

Also, soll der Vermieter das mal konkretisieren. Gegen 1-2 Tanzmäuse kann er wirksam kein Veto einlegen.