Verlustvortrag vergessen zu beantragen?
Hallo,
ich beende dieses Jahr mein Studium und befasse mich gerade mit dem Verlustvortrag um Studienkosten angerechnet zu bekommen. Jetzt habe ich im Jahr 2015 gearbeitet und hatte für dieses Jahr auch eine Steuererklärung abgegeben. Dabei hatte ich auch Arbeitswege, Studienkosten etc. angegeben und bin auf Werbungskosten von fast 3000€ kommen. Steuern (300€ etwa nur) habe ich für dieses Jahr alle wiederbekommen und hatte mich damit nicht weiter beschäftigt.
Jetzt frage ich mich aber ob der Verlust, der diesem Jahr zuzurechnen ist, gespeichert wurde? Passiert das automatisch oder hätte ich einen gesonderten Antrag für einen Verlustvortrag stellen müssen?
Nach 2015 habe ich keine weiteren Steuererklärungen abgegeben.
3 Antworten
Wenn ein Verlust festgestellt wurde, müsstest du neben dem Einkommensteuerbescheid auch einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags erhalten haben.
Handelt es sich bei dem Studium um die erste oder zweite Ausbildung?
Wenn Erstausbildung: Kosten des Studiums werden (z.Zt.noch) als Sonderausgaben angesehen, kein Verlustvortrag (aber rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt: gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Verlustes mit 0 €; höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus).
Wenn Zweitausbildung: Studienkosten sind Werbungskosten. Wenn die Werbungskosten die Einkünfte übersteigen, wird automatisch die Feststellung des Verlustvortrags angestossen.
Ist den in diesem Jahr tatsächlich ein Verlustvortrag (negative Einkünfte) entstanden?