Verliehenes Geld ohne schriftlichen Vertrag zurückfordern

5 Antworten

Hallo,

auf jeden Fall hast Du jetzt schon mal ein schriftliches Anerkenntnis der Schuld, was Dir die Möglichkeit einräumt, das Geld einzuklagen, wenn sich da nichts tut.

Setze der betreffenden Person schriftlich eine Frist, bis WANN das Geld zurückgezahlt werden soll und weise vorsorglich darauf hin, dass Du es nach Verstreichen des Termines einklagen wirst.

Der erste Schritt wäre ein Mahnbescheid.

Wenn sich auch daraufhin nichts tut, kannst Du einen Gerichtsvollzieher hinzuziehen um die offene Forderung eintreiben zu lassen.

Allerdings empfehle ich Dir, vorab zu prüfen, ob Du überhaupt eine Chance hast, das Geld zurück zu bekommen (ist die Person überhaupt in der Lage die Summe ganz oder in Raten zu begleichen). Wenn dem nicht so ist, wirfst Du "Schlechtem Geld" noch Geld hinterher, denn bei der beschriebenen Vorgehensweise fallen Gerichtskosten an.

Mein dringender Rat für die Zukunft - FINGER WEG vom Geld verleihen oder wenn überhaupt, dann nur einen Betrag dessen Verlust Du ohne weiteres verschmerzen kannst.

Und ich denke mal, davon kann bei 600 € wohl kaum mehr die Rede sein...

schriftlich das Geld einfordern. Wenn das nicht klappt zum Amtsgericht gehen und das ueber nen Gerichtsvollzieher einfordern lassen..

peace^^

Die WENIGSTEN Verträge werden schriftlich geschlossen: Jedenfalls habe ich bisher noch NIE im Supermarkt einen Kaufvertrag über ein kg Kartoffeln unterzeichnen müssen. Es reicht "konkludentes Verhalten: Der Betreiber des SB Ladens legt allerhand Waren bereit, von denen ich mir einige in den Einkaufswagen\Korb lege. Sobald ich das Zeug auf das Kassenband lege, erkläre ich mich damit einverstanden, das Zeug zum ausgezeichneten Preis käuflich zu erwerben. Sobald ich die Gesamtsumme bar oder per Karte bezahlt habe, habe ich viele kleine Kaufverträge geschlossen. In Deinem Fall würde ich den Schuldner schriftlich (Einschreiben) auffordern, seine Schulden bei dir zu bezahlen. Dazu setzt du ihm eine Frist von zwei bis drei Wochen und drohst ihm gleichzeitig mit "rechtlichen Schritten", die ihm weitere Kosten verursachen würden...

ja, damit kannst du auf jeden Fall etwas anfangen,denn das ist der Beweis, dass du ihm das Geld wirklich geliehen hast. Gibt es eine Vereinbarung oder eine Zusage seinerseits, wann er das Geld zurückzahlt?

Kahtrin91 
Fragesteller
 02.10.2013, 08:31

Ja, er hat geschrieben, dass er das Geld in 3 Monatsraten à 200 Euro zurückzahlt. Die 3 Monate sind nun um

Ernestine178  02.10.2013, 08:34
@Kahtrin91

ja, auf jeden Fall einklagen plus Verzugszinsen.

Damit hast du doch eine Grundlage das Geld einzuklagen.