Verletzung des Bankgeheimnis - Schadenersatz

5 Antworten

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Die naheliegendste Konsequenz einer solchen Vertragsverletzung, wäre wohl eine Schadenersatzpflicht gegenüber der Bank geltend zu machen. Eine Verletzung des Bankgeheimnisses führt jedoch nicht automatisch dazu, dass das Kreditinstitut seinem Kunden einen bestimmten Geldbetrag zahlen muss. Schadenersatz bedeutet, dass eben nur ein entstandener Schaden ersetzt wird. Der Kunde muss also zunächst nachweisen, dass ihm tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Ein wirtschaftlicher Schaden tritt eben nicht bereits ein, wenn beispielsweise ein Kreditinstitut versehentlich die Kontoauszüge eines Kunden an den falschen Empfänger schickt. Ein Schaden könnte aber möglicherweise entstehen, wenn etwa ein Kreditinstitut vertrauliche Informationen öffentlich macht und deswegen ein Geschäfts- oder (Ex)Ehepartnerpartner des betroffenen Kunden mit diesem wegen dessen finanzieller Situation keine weiteren Geschäfte abschließen möchte. Selbst dann müsste aber noch die konkrete Schadenshöhe nachgewiesen werden.

boeselmaus 
Fragesteller
 09.01.2014, 16:22

danke für diese Auskunft, ich war vorhin sehr in Eile und konnte nicht alles schildern. Ich denke ich werde das mit meinem RA besprechen müssen, die Scheidungsverhandlungen waren gerade sowieso in einer schwierigen Phase, mein Nochehemann zeigt sich sehr sehr eklig, lügt und trickst herum wegen Unterhaltszahlungen - ich war 18 Jahre Hausfrau, das hätte nicht passieren dürfen. Ob es einen wirtschaftlichen Schaden gibt, der sich beziffern lässt, ist noch offen, das ist heute erst passiert. Mal sehen, was noch kommt...

Sicher, dass die Bank das geschickt hat? Nicht noch irgendwo das Passwort vom E Banking gespeichert oder so? Irgendwann Vollmacht vergeben? Unterlagen über das Konto vergessen mitzunehmen?

boeselmaus 
Fragesteller
 09.01.2014, 12:00

Ja. Er hatte lediglich einen Darlehensauszug für das laufende Darlehen vom Haus angefordert. War schon bei der Bank, soll jetzt eine Beschwerde an den Vorstand schreiben. Was formuliere ich darin?

Den finanziellen Schaden, welcher entstanden ist, einklagen.

boeselmaus 
Fragesteller
 09.01.2014, 12:03

der Schaden ist momentan noch nicht abzusehen, kann nicht beziffert werden.

Es kommt auf die Kontovollmachten an. Hast du die alleine .Klagen!

wer hatte denn kontovollmacht/en? auf wen liefen die konten?

boeselmaus 
Fragesteller
 09.01.2014, 11:59

ich alleine, das waren meine beiden Girokonten

Parambula  09.01.2014, 12:00
@boeselmaus

und warum hat die bank diese daten rausgegeben? und wem genau? direkt dem expartner? ein paar details wären durchaus hilfreich.

boeselmaus 
Fragesteller
 09.01.2014, 12:02
@Parambula

Er hat nur einen Darlehensauszug angefordert. Sie haben ihm meinen Finanzstatus gleich mitgeliefert

Parambula  09.01.2014, 12:05
@boeselmaus

aha.. ein gemeinsames darlehen für eine gemeinsame immobilie etwa? es ist mir ehrlich gesagt zu mühsam, dir alle würmer einzeln aus der nase zu ziehen.. daher: machs gut!