Verletztengeld oder Arbeitslosengeld bei Kündigung während Krankheit?
Hallo,
ich mal eine Frage bezüglich des Arbeitsrechts. Mein Freund ist sei 8 Jahren in einem Betrieb und hatte vor ca. einem Jahr einen Arbeitsunfall. Seitdem bekommt er Verletztengeld von der BG. Nun hat er eine "fristgerechte, formgerechte" Kündigung bekommen mit einer Frist von 2 Monaten. Zu den Details (ich weiß nicht was man wissen muss um diese Frage zu beantworten, deshalb schreib ich ein paar Sachen dazu). Seit 8 Jahren im Betrieb, unbefristeter Arbeitsvertrag, Verletztengeld seit einem Jahr, keine Aussicht auf Wiedereingliederung (wegen dem schweren Arbeitsunfall). Mal ganz davon abgesehen ob das alles rechtens ist (davon haben wir keine Ahung, das müsste uns dann wohl der Anwalt erzählen) ist die Frage spezialisiert auf: Arbeitslosengeld oder Verletztengeld durch die BG? Macht das einen Unterschied in der Höhe?
Er wird natürlich nach dem Wochende die Zuständigen informieren bzw. nachfragen aber wir hoffen das uns jetzt schon jemand ein bisschen auf die Frage eingehen kann. Danke im Vorraus.
5 Antworten
Dein Freund erhält solange er nicht wieder arbeitsfähig ist Verletztengeld in Höhe von 80% von der BG, Auszahlung erfolgt über die Krankenkasse, jedoch max 78 Wochen. Danach müsste er einen Rentenantrag stellen und würde dann ALG 1 (Nahtlosigkeit) für 1 Jahr enthalten. Dazu wird er vom Arbeitsamt begutachtet, der Gutachter muss dazu feststellen, dass er mindestens die nächsten 6 Monate nicht wieder erwerbsfähig wird. Das ALG 1 liegt bei etwas über 60 %.
Die Begutachtung der BG erfolgt nach den 78 Wochen. Wenn er über 20% MDE liegt erhält er darauf ein vorläufige Rente. Nach 3 Jahren wird die Rente dann auf unbestimmte Zeit weitergezahlt, in dem Zusammenhang erfolgen allerdings wieder neue Begutachtungen.
Arbeitslos muss er sich jetzt trotzdem melden.
mit der Kündigung muss er sich zwar beim Arbeitsamt melden (Meldepflicht), hat aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da er dem Arbeitsmarkt aufgrund der Erkrankung nicht zur Verfügung steht. d.h die Krankenkasse zahlt weiter das Verletzengeld im Namen der BG aus. undzwar solange, bis er wieder arbeitsfähig ist, aber maximal nur 1 1/2 Jahre.
eine Kündigung ist auch während einer Erkrankung rechtens. dagegen kann man nur wenig ausrichten.
BG! Unbedingt! Die BG ist der Rettungsanker, wirklich nirgendwo ist man höher abgesichert! Beantragt jetzt Begutachtung ( bei der BG heißt das übrigens nicht Berufsunfähig sondern MDE ), die BG ist viel schneller in der Berentung, schon ab 25% ( zB Kreuzbandriss, Oberarmbruch) gibt es dauerhaft Knete. Und dringend Reha bei der BG beantragen ( und zwar NUR dort)
Arbeitslos melden. Unbedingt mit den Sacharbeiter der BG reden. Er wird dann bestimmt begutachtet und dann gibts Rente. Diese Rente ist Steuer und Sozialversicherungsfrei! allso 100% der Auszahlung gehören ihm. Wenns ein schwerer Unfall war dann kann auch die Rente auf Lebenszeit bezahlt werden. so bei meinem Mann!
Hallo er bekommt so lange Krankengeld weiter bis er wieder gesund ist, oder das Krankengeld aufgebraucht ist. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Krankengeld können Sie wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren bekommen. Ist das Geld Aufgebraucht muss man sich Arbeitslos melden (voher Bitte arbeitssuchend Melden) Und ja Die KRankenkasse Zahlt weiter nicht das Arbeitsamt erst nach den 78 Wochen Zahlt das amt Alg1 das sind denn 60 bis 65 % des Arbeitsgeldes nicht Krankengeldes
Never! Das ist total falsch
Du hast mal keinen Plan! Mehr als das ist total falsch kannst du wohl nicht schreiben? Hauptsache ein kommentar geschrieben richtig?
Okay, ja. Also das Geld kommt dann vom Arbeitsamt? Denn bisher kommt es von der Krankenkasse und die holen es von der BG wieder.
Sorry, wir kennen uns da gar nicht aus. Was bedeutet "aufgebraucht?"