Verlassenes Fahrzeug?

8 Antworten

So lange die Miete für den Platz bezahlt wird, geht das niemanden was an außer dem Vermieter und dem Eigentümer des Autos. Und wenn jemand einfach anderer Leute Eigentum sich aneignet und verkauft, nennt man das Hehlerei! Und das ist eine Straftat! Zudem dürfte es schwer werden, Papiere und Schlüssel zu bekommen!

Selbst wenn der Eigentümer mal in dem Haus gelebt hat und inzwischen vielleicht verstorben ist, gibt es da Erben oder sonstige Rechtsnachfolger. Selbst wenn es keine Erben gibt, geht das Eigentum an dem Wagen an die Stadt oder die Kommune über.

Also irgend jemandem gehört das Auto noch. Und nur der Vermieter kann hier aktiv werden und sich darum kümmern, wenn das Auto weg sollte. Jeden anderen geht das einen Schei..dreck an!

Parkplätze in Garagen sind kostenpflichtig entweder als separate Zahlung oder Bestandteil der Wohnraum-Miete.

Sofern der Parkplatz deines Nachbarn dauerhaft beparkt ist, kann sich dieser an den Vermieter wenden und um Entfernung ersuchen.

Ein Verkauf ist rechtlich durch den Nachbarn nicht möglich, weil dieser keine Fz.-Papiere hat und auch nicht Eigentümer des Pkw ist.

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