Wie erfahre ich wem ein verlassenes Haus gehört?

9 Antworten

Das müßte aus einem Grundbuchauszug zu erfahren sein. Das zuständige Amtsgericht fungiert als Grundbuchamt.

Du kannst beim Grundbuchamt nachfragen. Viele Grundbuchämter geben jedoch nur dann Informationen, wenn du ein "berechtigtes Interesse" nachweist. Aber vielleicht hast du Glück und bekommst die Auskunft auch ohne.

Am sichersten durch einen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt. Das ist je nach Bundesland das Amtsgericht, ein eigenes staatliches Grundbuchamt, ein Notar oder das Gemeindeamt.

Du kannst Anwohner/Nachbarn befragen.

Meist wissen auch Geschäfte/Tankstellen in der Nähe, wer in dem Haus zuletzt gewohnt hat, bzw. wem es gehört.

Manchmal bekommt man auch beim Gemeindeamt/Stadthaus Auskünfte.

Als letzte Möglichkeit bleibt ein Zettel mit Deiner Anfrage nach Vermietung oder Vekauf im Briefkasten des Hauses, denn auch in unbewohnten Objekten sieht manchmal jemand hin und wieder nach dem Rechten.

Eigentümer des Hauses (genauer des Grundstücks) ist derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist bzw. dessen Erben. Das Grundbuchamt gibt jedoch an Kaufinteressenten keine Auskunft. Ich habe einmal das Grundbuchamt angeschrieben, mit der Bitte einen Brief an den Eigentümer weiterzuleiten. Der kam dann an mich als Absender zurück, weil der Adressat nicht zu ermitteln war. Mit den Angaben konnte ich dann weiter machen.