Verlängert sich der Anspruch von ALG 1 wenn man krankgeschrieben ist?

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Nein der Anspruch verlängert sich nicht. Man bekommt bis zur 6. woche weiterhin Arbeitslosengeld. Ab der 7. Woche musst du dich an deine Krankenkasse melden. Hier besteht ggf. ein Anspruch auf Krankengeld. Sobald du wieder Arbeitsfähig bist, melde dich sofort wieder bei deiner Zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos.

Gruß

wenn man im ALG Bezug ist und arbeitsunfähig krank geschrieben ist, zahlt die Agentur für Arbeit 6 Wochen (wenn die AUB ohne Unterbrechung ist) das ALG I weiter. Das ist genau wie wenn du noch arbeitest und krank wirst, da bekommt man ja auch die 6 Wochen Lohnfortzahlung. Erst ab der 7. Woche wirst du bei der Agentur abgemeldet und müsstest Krankengeld beantragen. Das Arbeitslosengeld wird daraufhin eingestellt und eine erneute Vorsprache nach Genesung ist unbedingt erforderlich. Die Dauer vom ALG wird dadurch nicht verlängert sonder das ALG wird weiterhin gezahlt (resatanspruchsdauer bei der Abmeldung).

thomaszg2872  13.10.2010, 20:59

meinst du die Zahl der Anspruchstage vermindert sich während der Krankschreibung? da stehst du doch der Vermittlung gar nicht zur Verfügung, und kannst dich auch nicht bewerben !! mfg,

äh, im KG-Bezug wird die Fortzahlung des ALG1- unterbrochen, dh sie schiebt sich auf. (nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung)

ALG1-Bezug konnte früher bis zu 3 Jahre, jetzt evt. 2 Jahre, unterbrochen werden, (lebt danach wieder auf).

mfg,

Die Zeiten sind (lange) vorbei. Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung zählen genau so wie der Leistungsbezug. Die Uhr wird erst angehalten, wenn Krankengeld gezahlt wird.

erst ab der 7. Woche :-)