Verkauftes handy kaputt gegangen?

4 Antworten

Um wie viel Geld handelt es sich überhaupt? Und warum gibt man das Geld schon davor aus, bevor man das andere verschickt hat?

tja musst du irgendwie das Geld aufbringen sonst kann die Person dich eventuell sogar anzeigen, wegen Betrug

Dass du das Geld ausgegeben hast, ist leider persönliches Pech.

Dem Käufer musst du das Geld trotzdem zurückerstatten, denn ich denke nicht, dass er dir das Handy mit kaputtem Bildschirm noch abkaufen will.

Jegliche andere Lösung, wie z.B. es kaputt zu verschicken und dann die Post verantwortlich zu machen, wäre Betrug.

Tessa278 
Fragesteller
 08.08.2023, 14:14

Das weiß ich und das möchte ich auch nicht. Es ist einfach total blöd gelaufen aber ich weiß nicht wie ich an so viel geld kommen soll es kann mir auch keiner leihen

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Uneternal  08.08.2023, 14:19
@Tessa278

Hast du keine Eltern? Verwandte? Wie bist du überhaupt an das Handy gekommen, wenn du dir soviel Geld nicht leisten kannst?

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Uneternal  08.08.2023, 14:27
@Tessa278

Andere Möglichkeit wäre, wenn du mal in nem Türken-Handyshop vorbeischaust, und fragst ob sie dir das Ding kostengünstig reparieren können.

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Schnellstmöglich das Geld zurückerstatten.

Der Käufer wird eh sauer sein, weil das Handy nicht kommt und wenn du ihn dann auf das Geld warten lässt, kann dir das sehr schnell als Betrug ausgelegt werden.

Was soll ich jetzt tun????

Dich beim Käufer entschuldigen, Dir das Geld leihen und es schnellstens zurücküberweisen.

Und beten, dass der Käufer nicht auf dem Kauf besteht, sonst müsstest Du nämlich auf Deine Kosten für gleichwertigen Ersatz sorgen.

Uneternal  08.08.2023, 14:18

Das gilt nur für Gewerbetreibende und nicht für einen Privatverkäufer.

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BMT216A  08.08.2023, 14:20
@Uneternal

Da irrst Du Dich aber ganz gewaltig, Kaufverträge kommen nach dem BGB zustande und sind zu erfüllen.

Der Käufer könnte bei einer Weigerung des Fragestellers sogar einen Deckungskauf vornehmen, alle Kosten zu dessen Lasten.

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Uneternal  08.08.2023, 14:21
@BMT216A

Das ist Quatsch, ein Totalschaden des Artikels ist ein gültiger Grund, um vom Kaufvertag zurückzutreten. Wird dir jedes Gericht bestätigen.

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