Verkauf von Süßigkeiten an Schule; Rechtslage?

8 Antworten

Du handelst hier gewerblich und musst dafür ein Kleingewerbe anmelden, sonst darfst du das nicht. 

Zumal in der Schule nur der Hausmeister verkaufen darf, evtl. noch ein berechtigter Bäcker, und die Mensa.

Was soll denn in der Schulordnung noch alles geregelt sein? Es heißt nicht, was da nicht drin steht, ist automatisch erlaubt.

Lass das mit dem Verkaufen besser bleiben, bevor ihr erwischt werdet. 

Am besten holst du dir vorsichtshalber eine Genehmigung. Kann für nix garantieren. (Oder sag einfach nix :X )

Ihr betreibt ein Gewerbe. Daher müßt ihr auch ein Gewerbe anmelden. Auch ist eine Genemigung der Schulbehörde erforderlich.

Mikkey  20.01.2017, 22:23

Und beides werden sie nicht bekommen.

Natürlich ist das nicht rechtlich gesehen in Ordnung!

Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter!

Du braucht da eine Genehmigung des Schulträgers und ein Kleingewerbe,

und ggf. Gesundheitsnachweis.

Mit freund Gruß