Verkäufer will plötzlich ware behalten?

11 Antworten

Du hast das Handy bezahlt und sobald das Geld auf dem Bankkonto des Verkäufers eingegangen ist, dann gehört das Handy dir. Er kann jetzt nicht einfach sagen er will es behalten weil das Handy seiner Frau kaputt gegangen ist.

In so fern ist das ein Betrug und dafür kannst du den Verkäufer schon anzeigen. Sag ihm ansonsten das er dir einfach das Geld zurücküberweisen soll.

Dann wäre das nochmal akzeptabel würde ich sagen. Aber sollte er dir jetzt das Geld nicht mehr zurücküberweisen und sich das Handy einbehalten wollen, dann kannst du damit definitiv zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Betrug machen.

Ich würde dir auch raten diesen Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen zu melden als Warnung für die Aktion die er da gerade macht. Weil das geht echt nicht.

Ein Tipp: Lies dir immer erst mal die Bewertungen des Verkäufers durch wenn du bei ihm was kaufen willst. Da kannst du dann auch sehen ob der Verkäufer schon mal in der Vergangenheit sowas gemacht hat. Und wenn da so eine Bewertung steht, dann lässt man oder besser gesagt man sollte dann einfach die Finger davon lassen.

annika1990a 
Fragesteller
 28.10.2019, 09:06

Er will mir ja mein Geld zurück zahlen. Hat er mir direkt geschrieben. Kann ich ihn dann trotzdem anzeigen ? Finde das verhalten eine absolute Frechheit.

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Es werden auch bei ebay Kleinanzeigen (bitte nicht ebay, das ist eine andere Firma = Verkaufsplattform) rechtlich bindende Kaufverträge geschlossen. Du könntest diesen sogar zivilrechtlich durchsetzen:

https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Noch ist nicht klar, ob Du betrogen werden solltest. Frechheit (von Dir empfunden) ist nicht strafbar.

In Deinem Fall wäre ich jedoch froh, wenn ich das Geld zurückerstattet bekomme. Du hast die Hinweise von ebay Kleinanzeigen nicht beachtet:

http://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/ebay-kleinanzeigen---einblendung-des-sicherheitshinweises/0_big.jpg

Barzahlung bei Abholung! Das empfiehlt ebay Kleinanzeigen ja nicht umsonst für Käufer und Verkäufer.

annika1990a 
Fragesteller
 28.10.2019, 10:36

Also anzeigen kann ich den Verkäufer nicht ?

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haikoko  28.10.2019, 10:51
@annika1990a

Nein, nicht wenn Du das Geld zurückerhältst.

  • Anzeige = Strafrecht.
  • Forderung Ware oder Geld = Zivilrecht.

Was soll da eine Anzeige = Strafanzeige bei? Noch bist Du nicht betrogen worden.

Du würdest zwar bei einem Zivilprozess mit ziemlicher Sicherheit Recht bekommen, müsstest jedoch für die Kosten in Vorlage treten. Diese könntest Du später bei dem Verkäufer einfordern. Das ganze dauert Jahre und ein Handy hast Du dann immer noch nicht.

Teile dem Verkäufer Deine Bankdaten mit, setze einen Termin, bis zum dem Du das Geld zurückhaben möchtest (7 Tage sind angemessen) und gut ist.

Handele so, wie es bei ebay Kleinanzeigen empfohlen wird. Kaufe ein Handy in Deinem Umkreis und hole es ab.

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annika1990a 
Fragesteller
 28.10.2019, 11:23
@haikoko

Und wenn ich den Verkäufer einfach nicht meine Bankverbindung gebe. Dann habe ich auch kein Geld zurück erhalten

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haikoko  28.10.2019, 12:53
@annika1990a

Du fragst hier doch nicht ernsthaft nach, wie Du einen Verkäufer auf primitivste Art reinlegen könntest? Den Zahn ziehe ich Dir sofort, denn der Verkäufer hat Möglichkeiten, die Du anscheinend nicht kennst:

Wenn der Verkäufer Internet-Banking hat, hat er auch Deine Kontodaten und wenn nicht, kann er zur Zweigstelle seiner Bank geht, kann das Geld zurückweisen lassen.

Überlege Dir bitte genau, was für ein krummes Spiel Du hier treiben möchtest.

Und ich bin raus aus dieser Frage.

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Leider ist bei der Versendung was schief gegangen

wer hat das zu Verantworten?

es existiert ein rechtsgültiger Kaufvertrag, der in beidseitigem Einvernehmen aufgehoben werden kann.

du hast Anspruch auf das handy,

Nun habe ich gerade eine Nachricht bekommen, das er das Handy doch gerne behalten möchte, da das Handy von seiner Frau kapput gegangen ist.

ist unerheblich - man bestehe auf Vertragserfüllung; bzw. macht er sich Schadensersatzpflichtig - welches du aber zivilrechtlich einklagen müsstest.

Rechtlich ist ein Vertrag geschlossen worden und du hast Anspruch auf die Lieferung. Praktisch gesehen ist es sehr aufwendig, seinen Anspruch durchzusetzen, wenn der Händler sich querstellt.

Du kannst ihm ja mal schreiben, das du auf der Lieferung bestehst. Dann sieh, was passiert. Ob du dann weitere rechtliche Schritte einleitest, musst du entscheiden. Ich würde mir das Geld erstatten lassen und eine sehr negative Bewertung abgeben.

Wiesel1978  28.10.2019, 08:33

Dem ist nichts hinzuzufügen 👍

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annika1990a 
Fragesteller
 28.10.2019, 11:25

Also auch wenn ich den verkäufer meine Bankverbindung nicht mitteilen. Obwohl er mir das Geld zurück zahlen möchte. Kann ich keine Anzeige machen ?

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NoName08154711  28.10.2019, 17:21
@annika1990a

Nein, Du kannst keine "Anzeige machen", was Dir inzwischen auch mehrfach und ausführlich erklärt wurde.

Wie alt bist Du eigentlich?!?

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Kenn ich zur Genüge andersherum. Wenn ich mein "altes" Gerät dort verkaufe passiert es immer wieder, daß Käufer es aus den verschiedensten Gründen doch nicht wollen (Angst betrogen zu werden, zu teuer, Farbe gefällt plötzlich nicht mehr... )

Es ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen, er kann es sich nicht einfach anders überlegen. Ich habe fast immer Erfolg mit dem Hinweis, daß ich einen RA einschalten werde, was nicht billig wird (die unterlegene Partei muß alle Kosten eines Rechtsstreits tragen). Fast immer hat das geholfen. Nur einmal nicht, da hat meine Anwältin einen Brief geschrieben und die Rechtslage erklärt. Dann hat der Käufer gezahlt - mir mein. Handy und der Anwältin 450,- € Gebühren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung