Verkäufer droht mit Anwalt wenn ich nicht kaufe.?


06.05.2025, 20:22

Ich habe die Zusage in Verbindung mit dem Dachträger gemacht, sobald der montiert ist, kann ich das Zelt holen. Jetzt gibt es aber keinen, ist das kein Grund zurückzutreten?

4 Antworten

"habe dem Verkäufer zugesagt". Damit ist alles gesagt, es sei denn, die Zusage erfolgte unter der aufschiebenden Bedingung, dass es einen Träger gäbe.


Elefant0721 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 20:25

Hm, leider nicht direkt. Ich habe ihm geschrieben, dass ich versuche einen Träger bis nä. Woche montieren zu lassen, aber nehmen würde ich das Zelt auf alle Fälle. Das ist wohl mein Fehler gewesen...

einandereruser  06.05.2025, 20:26
@Elefant0721

Jetzt endlich wirst Du konkret, und mit dieser Formulierung hast Du zu 100% einen Kaufvertrag.

Elefant0721 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 20:33
@einandereruser

Blöd gelaufen. Jetzt habe ich ein Dachzelt für 1500euro und kann es nicht nutzen....

einandereruser  06.05.2025, 20:23

Aus Deiner Beschreibung wird man nicht schlau. Da kommt es auf die genaue Formulierung der "Zusage" an. Die hast Du bisher nicht geliefert.

Nein, kannst du nicht.


Elefant0721 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 20:00

Und wenn ich bei Übergabe "versteckte Mängel" finde? In der Anzeige wurden auch Bilder azs dem Internet eingestellt, hat das ein Einfluss auf den "Kaufvertrag"?

DerPhil234  06.05.2025, 20:01
@Elefant0721

Gewährleistung ist keine Rückgabe.
Fakt ist: Du brauchst jetzt nicht irgendwelche Gründe suchen, die es noch gar nicht gibt.
Du hast zugesagt, Ihr habt einen Kaufvertrag und du musst bezahlen.
Ansonsten zahlst du am Ende den Artikel und den Anwalt vom Verkäufer.

Elefant0721 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 20:20
@einandereruser

Ja klar, wenn keine da sind, findet man ja auch nichts. Es ging um die Frage wenn man tatsächlich einen richtigen Mängel findet....

Naja, zusagen das man etwas haben möchte und wirklich kaufen ist etwas anderes.


Elefant0721 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 20:11

Ich habe die Zusage in Verbindung mit dem Dachträger gemacht, sobald der montiert ist, kann ich das Zelt holen. Jetzt gibt es aber keinen, ist das kein Grund zurückzutreten?

Es gibt kein Rücktrittsrecht und du bist zur Abnahme und Zahlung verpflichtet.