Kaufvertrag/Kauf bei Kleinanzeigen?

2 Antworten

Ich bin der Meinung, dass noch kein Kaufvertrag zustande kam, weil die übereinstimmende Willenserklärung fehlt.

Daher kann man - meiner Meinung nach - vom Kauf zurücktreten, ggf. mit einer kurzen Fristsetzung.

Rein rechtlich ist ein Kaufvertrag zustandegekommen, den beide Seiten zu erfüllen haben und dessen Erfüllung beide Seiten einklagen können

Praktisch betrachtet ist das aber bei Kleinanzeigen unrelevant.

Setz dem Vk eine Frist von z.B. zwei Tagen, kommt dann nichts, schreib, dass du die Kamera nicht mehr willst und fertig.

AriZona04  25.02.2024, 21:12

Das ist richtig!

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