Verjährungsfrist Heranziehungsbescheid

1 Antwort

Es sind durch den Einsatz Kosten entstanden, die von dir noch bezahlt werden müssen. Da bei dir ein Schlüsseldienst im Einsatz war, mußt du halt noch die Kosten löhnen. Das die Verwaltung der Polizei etwas lahmarschig ist, kommt dir doch zu gute ; - )

xjapx 
Fragesteller
 08.03.2014, 12:58

15 Monate sind noch lahmarschig? Also ich dachte nach spätestens 3 Monaten müsste das geklärt sein... Und daher frage ich nach einer Verjährungsfrist, also dass ich evtl. gar nicht mehr zahlen muss.

Still  08.03.2014, 16:40
@xjapx

Bin zwar kein Experte im BGB, aber da ist die Rede zwischen 3 und 10 Jahren.