Verjährungsfrist bei Leistung ohne Rechnung?
Ich bin im Februar 2008 ca. 700km nach CH umgezogen. Ich hatte vom Umzugsunternehmer 3 verschiedene "Angebote" (Umzug 1x mit Kartons packen, 1x mit Packmaterial mitliefern, 1x ohne Kartons packen und ohne Packmaterial). Ich hatte die günstigste Variante gewählt. Nach Beendigung des Umzuges, bei dem viele Sachen beschädigt wurden, wollte ich den Betrag in bar begleichen, der Umzugsunternehmer wollte mir dafür aber keine Quittung ausstellen (nehme schwer an, dass er das Geld nicht versteuern wollte). Ich gab ihm daraufhin das Geld nicht und sagte ihm, er solle mir eine ordentliche Rechnung (mit Abzug der Umzugsschäden) und mit Firmen-Kto.Nr. zusenden. Ausser ein paar telefonischen Drohungen des Unternehmers in den ersten Wochen danach, habe ich bis heute noch keine ordentliche, schriftliche Rechnung erhalten! Telefonisch ist er auch seit Monaten nicht mehr zu erreichen. Gilt hier auch das Verjährungsgesetz von 3 Jahren, habe ausser einem Angebot mit falschem Betrag ja immer noch keine Rechnung ? Darf er überhaupt noch eine Rechnung stellen ?
6 Antworten
Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres 2008. Die Rechnung könnte also theoretisch noch kommen in den Jahren 2009, 2010 und 2011. Ab dem 1.1.2012 muss man sich dann gar keine Gedanken mehr machen.
nach 3 Jahren verjährt die Forerung wenn er keine Rechnung schreibt - also schön ruhig verhalten und blos nicht nachfragen
Vielen Dank für Eure Antworten !
Ich dachte, es verjährt auch nach einem Jahr, wie bei Nebenkosten, wenn keine Rechnung gestellt wurde-
Am 01.01.2012 ist die Forderung verjährt.
Ja darf er , wobei ich ehrlich gesagt einfach mal abwarten würde um zu sehen ob sich da noch was tut . Kann aber auch sein , wenn das Unternehmen nicht mehr erreichbar ist , dass es die Firma gar nicht mehr gibt . Dann gilt es zu warten ob sich eine Insolventsfirma meldet um Schulden der Firma ein zu holen .
ich würde abwarten, das geld aber bereithalten
Wie lange muss ich den noch abwarten und das Geld bereithalten ?
Es ist ja nett, dass Du Dir seinen Kopf zerbrichst,
aber gehe mal eher davon aus, dass alles gut ist.