Verjährung von Gerichtskosten
Ich wurde vor einem Jahr geschieden. Bis heute habe ich vom Gericht noch keine Rechnung zu den Gerichtskosten erhalten. Ich habe keine Beihilfe oder dergleichen beantragt. Wann verjähren solche Kosten?
2 Antworten
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Vier Jahre nach dem Jahr, in dem sie fällig geworden sind.
Wenn sie 2010 fällig wurden, dann verjährt diese Schuld am 31.12.20014
Koboldmaki203
04.05.2019, 00:26
Das Gericht vergisst aber sowas nie und man muss dann alle paar Jahre eine EV abgeben.
Ob es bei solchen Kosten wie bei anderen Forderungen ist, weiß ich nicht, jedoch verjähren andere Forderungen aus dem täglichen Leben frühestens nach drei Jahren.