Verjährung MPU wegen Straftat?
Hallo Liebe Community,
Ich habe vor etwa 5 Jahren Blödsinn gemacht und dafür auch eine 3 Jährige Haftstrafe Verbüßt.
Es Handelte sich um eine Strafsache Außerhalb des Straßenverkehrs.
Gibt es hier eine Verjährungsfrist auf welche die Verwaltungsbehörde die MPU anordnen muss?
Die Anordnung der MPU erfolgte nicht von Gericht sondern erging im August 2017 von der Führerscheinstelle.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
4 Antworten
A nicht bekannt ist, warum und wieso du eine MPU machen musst, nur eine grundsätzliche Antwort. Maximal 10 + 1 Jahre, dann werden deine Führerscheinunterlagen gelöscht und du bist quasi ein Führerscheinneuling. Wichtig ist aber auch der Beginn der Löschungsfrist, der die tatsächliche Tilgungsfrist verlängern kann.
Steht alles im § 29 StVG.
dir wurde eine MPU von der Führerscheinstelle verordnet, da gibt es eine Verjährung, wenn ich mich nicht irre, sind das längstens 15 Jahre. Dann muss der Führerschein jedoch wieder mit Fahrschule und Prüfung absolviert werden.
auch das gibt es nicht, die Führerscheinstelle wird erst DANN tätig wenn du den Antrag auf Wiedererlangung des FS gestellt hast. Wann du dann die MPU ablegst ist deine Angelegenheit.
Eine Verjährung im klassischen Sinne gibt es nicht. Es gibt eine sogenannte Tilgungsfrist, nach deren Ablauf die Daten im Fahreignungsregister (FAER) gelöscht werden. Diese Frist beträgt 10 Jahre, beginnt aber in einigen Fällen erst 5 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft. Die Frist kann also bis zu 15 Jahre dauern.
Nein, es gibt da keine Verjährung.
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann man aber nach 15 Jahren unter Umständen ohne MPU eine neue Fahrerlaubnis bekommen. Das ist dann nicht direkt eine Verjährung, sondern hat mit Tilgung vorhandener Einträge zu tun.
Näheres z.B. hier:
Meine Frage war eigendlich ob es zur Anordnung einer MPU eine Verjährungsfrist gibt